Bruckmühl – Im Bruckmühler Ortsteil Weihenlinden bleibt auf dem Bausektor vorerst alles beim Alten. Der Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss (BUVA) lehnte in seiner jüngsten Sitzung allerdings nicht nur den Vorbescheidsantrag für ein Einfamilienhaus aufgrund einer Außenbereichslage ab. Er beschäftigte sich auch wieder mit der Frage „Quo vadis Weihenlinden?“. Allerdings konnten sich die Mandatsträger auf keinen gemeinsamen Nenner verständigen. Das Landratsamt Rosenheim soll es als Fachbehörde nun richten.
Möglichkeiten
abgeklopft
Laut Marina Trainer von der gemeindlichen Bauverwaltung wollten die Bauwerber mit der Anfrage abklopfen, ob südlich der Adlfurter Straße die Möglichkeit für den Neubau eines Einfamilienhauses von einer Größe von zehn mal zwölf Metern mit Garage und zusätzlicher Wohnnutzung im Obergeschoss möglich ist.
Nach Aktenlage ist das betroffene Areal im Flächennutzungsplan für die Landwirtschaft ausgewiesen. Zudem liegt es baurechtlich im Außenbereich, eine Privilegierung ist nicht gegeben. Die Erschließung gilt zwar als gesichert, doch sprechen sogenannte öffentliche Belange, eine mögliche Verfestigung oder die Erweiterung einer Splittersiedlung nach Süden und Osten gegen eine positive Bewertung. Weiter führte Trainer aus, dass der BUVA bereits im Dezember 2016 den Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für den betreffenden Bereich samt südlich gelegener Grundstücke abgelehnt hat. Das gleiche Ergebnis erhielt ein Antrag auf Erweiterung der Ortsabrundungssatzung. Damaliger Grund: „fehlende geordnete städtebauliche Ortsentwicklung“.
Fazit der gemeindlichen Bauverwaltung im aktuellen Fall: Nach Maßgabe der bisherigen Beschlüsse und der aktuellen Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen kann kein Wohn-Baurecht auf dem gewünschten Grundstück erteilt werden.
Ohne Satzung
geht gar nichts
Für Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) war die Sachlage klar: „Ohne Satzung können wir hier gar nicht aktiv werden.“ CSU/PW-Rat Hubert Maier, selbst Höglinger, bewertete die Anfrage als nicht gerade einfach. „Hier geht es um ein Baurecht für junge Familienangehörige“, meinte er und plädierte für Gespräche zwischen der Bauverwaltung und dem Landratsamt, um Möglichkeiten für ein Baurecht mit der Fachbehörde abzuklären.
Dies sah SPD/ÜWG-Rat Konrad Hammerl gänzlich anders. Er sprach sich eindeutig gegen ein Einzelbauvorhaben aus. „Wenn, dann sollte das gesamte Areal mit der Zielrichtung Aufstellung eines Bebauungsplanes samt Rücknahme des Beschlusses vom Dezember 2016 überplant werden. Dies ist die bessere städtebauliche Entwicklung im Gegensatz zum Klein-Klein.“ Von solch einer Überplanung betroffen wäre eine Gesamtfläche von circa 11500 Quadratmetern südlich der Adlfurter Straße und östlich der Dorfstraße. Dies wiederum lehnte Maier kategorisch ab. „Wir sollten wegen eines einzigen Bauvorhabens keine Lawine lostreten. Einen Bebauungsplan lehne ich an dieser Stelle ab.“
CSU/PW-Rätin Hermine Obermeyer wollte nicht den zweiten vor dem ersten Schritt machen. „Wenn wir hier jetzt die große Variante wählen, verstehe ich die Welt nicht mehr.“ Für Josef Staudt (SPD/ÜWG) wiederum wäre jetzt die Möglichkeit für eine sinnvolle Ortsentwicklung der in der jüngsten Vergangenheit Stück für Stück erweiterten Neu-Siedlung gegeben. Letztere Argumentation wies Bauamtsleiter Konrad Kremser zurück. Er verwies auf den Umstand, dass es sich bei dem betroffenen Gebiet seit 26 Jahren um einen gewachsenen Altbestand von Häusern handle. Damit verband er die Kernfrage an die Adresse des Plenums: „Wohin soll sich der Ortsteil Weihenlinden überhaupt entwickeln?“
Bisher nur kleinteilige
Entwicklung
Rathauschef Richter stellte hierzu noch einmal klar, dass der Marktgemeinderat in der zurückliegenden Zeit immer für die Maxime einer maßvollen und kleinteiligen Erweiterung nördlich der Staatsstraße unter Beurteilung und Bewertung jedes Einzelfalls stand. Der Schritt in Richtung Bebauungsplan war für ihn zu weit gefasst. Als Lösung favorisierte er die Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt zur rechtlichen Abklärung von Baugrenzen und -linien.
Am Ende der intensiv geführten Abwägung folgten schließlich drei Abstimmungen. Der Antrag von Maier (Kooperation mit dem Landratsamt) erhielt eine 7:2-Zustimmung. Der Antrag von Konrad Hammerl (Prüfung für Aufstellung eines Bebauungsplanes) fiel mit 3:6 Stimmen durch. Der Antrag der Bauwerber für ein Einfamilienhaus mit Garage wurde mit 8:1 abgelehnt.