Bruckmühl – Nachdem sich die Bruckmühler Bauverwaltung mit dem Landratsamt Rosenheim als Lösung für die beantragte Ortsabrundungssatzung (Einbeziehungssatzung) auf eine Linienführung mit Orientierung an den Grundstücken verständigen konnte, sah der Bruckmühler Bau-, Umwelt- und Vergabeausschuss (BUVA) auch keinen Grund mehr, der gegen ein Baurecht für ein Doppelhaus in Oberholzham sprach.
Problematische Lage des Bauvorhabens
Das ursächliche Problem war bis dato laut Thomas Brückner, gemeindliche Bauverwaltung, dass sich das geplante Doppelhaus nicht nur in Teilen im Außenbereich, sondern auch noch fast zur Hälfte außerhalb der sogenannten Satzungsgrenzen befand.
Aufgrund dieser Ausgangslage lehnte der BUVA im Mai notgedrungen auch den Vorbescheidsantrag zu dem Bauwunsch ab. Dies hatte zur Folge, dass die Bauwerber nun aktuell eine Änderung der Ortsabrundungssatzung beantragten, um den Bauwunsch doch noch realisieren zu können. Nachdem nördlich und östlich des geplanten Doppelhauses bereits eine entsprechende Bebauung existiert, sah die Bauverwaltung die rechtliche Voraussetzung und Möglichkeit für eine sogenannte Einbeziehungssatzung als gegeben an. Diese sollte sich nicht, wie bisher, an Gebäudeecken, sondern an den Grundstücksgrenzen orientieren. Dies wurde dann auch so mit dem Sachgebiet Bauleitplanung im Landratsamt Rosenheim abgeklärt. Letzteres stimmte dem Bruckmühler Vorschlag einvernehmlich zu.
Im Nachgang dazu wies die gemeindliche Bauverwaltung aber noch darauf hin, dass für die Einbeziehung der Außenbereichsfläche eine ökologische Ausgleichfläche notwendig ist. Diese ist nach Ansicht der Verwaltung durch den Bauwerber bereitzustellen. „Auch ist davon auszugehen, dass die Untere Naturschutzbehörde eine Ortsrandeingrünung fordern wird“, schloss Brückner seinen Sachvortrag.
Vor der Abstimmung wies CSU/PW-Rat Robert Plank noch auf die Hanglage des Grundstücks hin. Ohne größeren Beratungsbedarf stimmte das Kommunalplenum dem Antrag schließlich einstimmig zu.