Bad Aibling – Die angeklagte Buchhalterin hatte, wie berichtet, Gelder einer Partei sowie eines Betriebs, in dem sie angestellt war, veruntreut. Die Summen sind teilweise zurückbezahlt, teilweise aber auch nicht präzise zu belegen, wie bei der Verhandlung vor dem Schöffengericht Rosenheim festgestellt wurde,
In der Zeit von 2013 bis 2016 bediente sich die 47-jährige Buchhalterin aus Bad Aibling zum einen aus der Kasse einer Partei, der sie angehörte, mit über 4000 Euro. Diese Summe wurde zwischenzeitlich zurück erstattet. Schwerer wog der Griff in die Kasse eines Bad Aiblinger Gesundheitsbetriebes, in dem sich die Angeklagte zur Betriebsleiterin hochgearbeitet hatte.
Beträge flossen
in die eigene Tasche
Dort wurden viele Bareinzahlungen für verschiedene Dienstleistungen getätigt. Diese flossen allzu oft nicht auf das Konto des Betriebes, sondern in deren eigene Tasche. Weil die Patienten immer wieder zur Überweisung dieser Kosten aufgefordert wurden, obwohl sie diese bereits in bar abgegolten hatten, flogen diese Untreue-Vergehen schließlich auf und kamen in der Folge zur Anzeige.
Die Angelegenheit wurde bereits im November 2018 verhandelt, musste aber ausgesetzt werden, weil die Schadenssummen strittig waren und deshalb nachermittelt werden musste (wir berichteten).
In dem nunmehrigen neuen Verfahren einigten sich in einem Rechtsgespräch die Staatsanwaltschaft, die Verteidigung und das Gericht in einer Verständigung darauf, dass – weil nicht wirklich belegbar – etliche Punkte der Anklage, die in der Summe rund 12000 Euro ausmachen, im Hinblick auf die zu erwartende Verurteilung in den übrigen Fällen nach § 154 StPO eingestellt werden.
Da sich die Angeklagte zu allen verbliebenen Vorwürfen geständig zeigte, konnte ein Strafrahmen als Verständigung hergestellt werden, der die Aussetzung der zu erwartenden Strafe zur Bewährung ermöglichen wird.
Verfahren
wird fortgesetzt
Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann will dazu, bevor es zu einem Urteil kommen kann, noch etliche Bestätigungen sichern. Das Verfahren wird fortgesetzt.