Teufelskreis statt Jobantritt

von Redaktion

Der Flüchtling Rhamat Gul Qadiri aus Bad Aibling könnte im Nachbarlandkreis Miesbach als Küchenhilfe arbeiten. Die richtigen Formulare zu finden, war für ihn und seine Helfer kompliziert genug. Nun sind sie da. Doch die Anforderungen sind schier nicht zu erfüllen.

Bad Aibling – Seit Monaten versucht der afghanische Flüchtling Rhamat Gul Qadiri gemeinsam mit dem Bad Feilnbacher Asylhelfer Heinz Czerny (76), einen Job zu finden (wir berichteten). Mitte November scheint die Odyssee ein Ende zu haben. Die Staatskanzlei und das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration schalten sich ein.

Die Odyssee nimmt einfach kein Ende

Endlich werden Heinz Czerny die richtigen Formulare zugesandt, die der afghanische Flüchtling ausfüllen muss, um eine Arbeits- und Umverteilungserlaubnis zu erhalten. Zudem macht Martin Scholtysik, stellvertretender Pressesprecher des Innenministeriums ihnen Hoffnung, weil „ein Auszug in eine private Unterkunft in einem anderen Landkreis genehmigt werden kann, wenn die Betroffenen über ein so hohes Erwerbseinkommen verfügen, dass sie ihren gesamten Lebensunterhalt tragen können.“

Alles scheint endlich in den richtigen Bahnen zu sein. Doch als Heinz Czerny vom Sachgebiet Flüchtlingsunterbringung der Regierung Oberbayerns erfährt, welche Unterlagen er einreichen muss, damit der Umverteilungsantrag überhaupt bearbeitet werden kann, ist er sprachlos. „Unglaublich. Völlig unrealistisch!“ Und er begreift: Sein 27-jähriger Schützling Rhamat muss bleiben, wo er ist. Im Asylbewerberheim in Bad Aibling. Ohne Arbeit, ohne Aussicht auf Integration, und weiterhin auf Kosten der Steuerzahler.

In ihrem Schreiben listet die Regierung Oberbayern die Bedingungen für eine „Genehmigung des Wohnsitzes außerhalb der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft“ auf. Eine Kopie des Arbeitsvertrages wäre eigentlich kein Problem, weil dieser ja schon vorbereitet ist. Damit er allerdings unterschrieben werden kann, braucht Qadiri eine Arbeitserlaubnis.

Die könnte er von der zuständigen Ausländerbehörde im Landkreis Miesbach auch bekommen, aber erst, wenn er dort wohnen würde, also „umverteilt“ wäre. Und genau das wollte er nun mit Hilfe der Regierung Oberbayerns endlich erreichen. Doch an dieser Stelle beginnt der Teufelskreis für Rhamat und seine Helfer: Eine Genehmigung bedingt die andere.

Die Behörde fordert die „Bestätigung des Arbeitgebers über das Vorliegen eines unbefristeten und ungekündigten Arbeitsverhältnisses“ oder aber die „Bestätigung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auch künftig Bestand haben wird“. Heinz Czerny ist empört: „Kein deutscher Jobsuchender erhält bei einer Neueinstellung heute noch einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Welcher Arbeitgeber würde das dann wohl einem Flüchtling anbieten? Das ist doch völlig lebensfremd.“

Angesichts dieser Forderungen erscheinen die weiteren schon fast wie ein Hohn: „Bestätigung des Arbeitgebers über den erfolgreichen Abschluss der Probezeit und die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate“. Czerny versteht nicht, wie nach unendlich vielen Gesprächen und Schreiben nun derartig illusorische Forderungen gestellt werden können: „Er konnte die Arbeit doch noch gar nicht aufnehmen, weil ihm dafür die Arbeitserlaubnis und die Umverteilungszusage fehlen.“ Doch genau um diese zu erhalten, soll er nun nachweisen, dass er bereits drei Monate gearbeitet hat.

Illusorische Forderungen

Was dem Schreiben der oberbayerischen Regierung allerdings die Krone aufsetzt, ist die letzte Forderung: Eine Bestätigung des zuständigen Sozialamtes, dass keine Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. „Das ist doch total weltfremd. Scheinheilig! Denn wovon sollte ein Asylbewerber denn leben, der nicht arbeiten kann, weil er nicht umziehen darf.“

Es ist ein Teufelkreis, aus dem es offenbar kein Entkommen gibt: „Es scheint einfach nicht gewollt zu sein, dass ein junger arbeitswilliger afghanischer Flüchtling einen Job antritt und sich integriert“, resümiert Czerny seine Bemühungen. Er ist ernüchtert und entmutigt: „Ich habe verstanden, dass ein Flüchtling in unserem Land keine reale Chance hat, den Landkreis zu wechseln, um ein neues Leben zu beginnen.“

Helfer geben auf und ziehen Antrag zurück

Das Schreiben der Regierung Oberbayerns beantwortet er: „Es ist uns nicht möglich, die geforderten Unterlagen einzureichen. Somit müssen wir passen. Wir geben auf und ziehen den Antrag zurück.“

Zum Glück für den afghanischen Flüchtling geben Heinz Czerny und seine Frau Gabriele nicht ganz auf: „Wir werden uns weiter um einen Job für Rhamat bemühen. Im Landkreis Rosenheim.“

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