Irschenberg – Zum Thema „Schutz vor Gewalt, Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung“ veranstaltete das Caritas Kinderdorf Irschenberg für 30 Grundschüler einen Präventionstag zusammen mit dem Verein „Wildwasser“ München.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder unter dem besonderen Schutz des Staates. Welche Rechte und Pflichten sie genau haben, erfuhren die sechs- bis zehnjährigen Mädchen und Buben aus dem Caritas Kinderdorf an diesem Tag anhand von Beispielen aus dem Alltag. Dazu wurden sie in vier Gruppen nach Alter und Geschlecht aufgeteilt. Für jede Gruppe nahmen sich die Psychologin Mascha Lenger von „Wildwasser“ und Alexander Horzella, Psychologe im Kinderdorf, viel Zeit. In Kleingruppen wurde über Geheimnisse gesprochen. Darüber, dass es gute und auch schlechte Geheimnisse gibt. Die einen verursachen ein gutes Gefühl und dann ist es richtig, wenn man dieses Geheimnis für sich behält und es hütet. Die anderen rufen ein unangenehmes Gefühl hervor. Wenn dem so ist, erfuhren die Kinder, darf man diese Geheimnisse auch weitersagen, man soll das sogar, wenn man jemandem dadurch vielleicht helfen kann.
Die Veranstaltung hat einen konkreten Hintergrund: Im Jahr 2018 haben die Jugendämter bundesweit bei rund 50400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt – zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Dies geht aus dem Bericht des Statistischen Bundesamts hervor, der anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte veröffentlicht wurde. 2018 wurden demnach auch mehr Minderjährige in Deutschland zu ihrem Schutz in Obhut genommen: In rund 6200 Fällen haben die Jugendämter Kinder oder Jugendliche aufgrund von Misshandlungen, in 6000 wegen Vernachlässigungen und in 840 Fällen aufgrund von sexueller Gewalt zu ihrem Schutz vorübergehend in Obhut genommen.
Weil eine Gefährdung des Kindeswohls anders nicht abzuwenden war, haben die Familiengerichte 2018 zudem in rund 7500 Fällen einen vollständigen und in weiteren 8500 Fällen einen teilweisen Entzug der elterlichen Sorge angeordnet.