Feldkirchen-Westerham – Ein leer stehendes Haus „Am Mühlbach“ in Westerham soll abgerissen werden, um das 1461 Quadratmeter große Grundstück anschließend dichter zu bebauen. Die beantragte innerörtliche Bebauung würde eine Änderung des Bebauungsplanes voraussetzen. Der Bauwerber möchte ein versetztes Doppelhaus und zwei Einfamilienhäuser bauen.
Die Bauverwaltung erklärte dem Bauausschuss der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, dass dieses Grundstück für eine Nachverdichtung prinzipiell geeignet sei. Der Bau des geplanten Doppelhauses und mittleren Einfamilienhauses würden positiv gesehen. Aber: Das südlich geplante Einfamilienhaus würde im Überschwemmungsgebiet der Mangfall stehen. Die Bauverwaltung hat daher mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt schon Kontakt aufgenommen. Mit dem Ergebnis, dass ein generelles Planungsverbot nicht angewendet werden könne. Kurzum: Eine Genehmigung scheint nicht völlig unmöglich. Die Gemeinde hätte im Rahmen der Abwägung zu beurteilen, ob durch das geplante Vorhaben Nachteile für die Unter- oder Oberlieger der Mangfall entstehen könnten. Der Antragsteller könnte sich aber auch vorstellen, das Gelände in Richtung Mangfall aufzuschütten. Mit dem Nachteil, dass bei extremem Hochwasser der Mangfall ein Teil der ausgewiesenen Retentionsflächen verloren gehen würden. Der Problematik dieses Antrags waren sich offenbar alle elf Mitglieder des Bauausschusses bewusst, wie die einstimmige Ablehnung zeigte.