Bruckmühl – Die Busunternehmen erhalten auch im zweiten Lockdown keine staatlichen Fördergelder oder Zuschüsse für den ausfallenden Schülerverkehr. Deshalb hat sich der Marktgemeinderat jetzt mit 22:3 Stimmen dafür entschieden, die Busunternehmen zu unterstützen, die den Schülerverkehr im Bereich der Marktgemeinde absichern. Aus dem kommunalen Haushalt wird ihnen eine freiwillige Unterstützungsleistung in Höhe von 66 Prozent der vertraglich vereinbarten Schülerbeförderungskosten gezahlt – und zwar so lange, wie die planmäßigen Routen wegen der Corona-Pandemie ausfallen, längstens aber bis zum Ende des laufenden Schuljahres. Sollten die Unternehmen doch noch staatliche Hilfen erhalten, würden diese gegengerechnet. Wie Bürgermeister Richard Richter informierte, habe eine Nachfrage beim Bayerischen Landesamt für Statistik ergeben, dass der Markt diese Ausfallentschädigung bei der pauschalen Zuwendung nach Artikel 10a des Finanzausgleichsgesetzes angeben könne. Über diese pauschale Zuwendung würden dem Markt etwa 60 Prozent seiner Aufwendungen für die notwendige Schülerbeförderung wieder erstattet.