Feldkirchen-Westerham – Sechs Schwarzbauten von Hans Schaberl junior, Sohn von Bürgermeister Hans Schaberl, im Ortsteil Irnberg der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, sind durch einen Bericht der OVB-Heimatzeitungen publik geworden. Sie beschäftigen seit Monaten das Landratsamt Rosenheim. Bis heute hat die Kreisbehörde, bei der die Vorgänge zur Prüfung vorliegen, nicht über die Rechtmäßigkeit der Baumaßnahmen entschieden.
Hans Schaberl junior schweigt beharrlich. „Ich möchte zum Thema Gut Irnberg nichts mehr sagen“, weist der Sohn des Bürgermeisters alle Anfragen zurück. Wortkarg gibt sich auch das Landratsamt. Zu Anfragen, die die landwirtschaftliche Privilegierung betreffen, gibt die Behörde gegenüber unserer Zeitung keine Stellungnahme ab. Auch das für die Feststellung der Privilegierung zuständige Landwirtschaftsamt schweigt. Es verweist auf das Landratsamt als Genehmigungsbehörde.
Erster Antrag vor
einem Jahr gestellt
Vor einem Jahr hatte Schaberl junior einen Bauantrag für einen Neubau auf Gut Irnberg eingereicht, der dort entstehen soll, wo einst das alte Gesindehaus gestanden hatte. Das war bei der Sanierung zusammengebrochen. Man habe den am Gesindehaus angebauten alten Pferdestall und das ebenfalls angebaute Maschinenlager abreißen wollen, schildert der Bürgermeister. Dabei sei das Fundament eingebrochen. Um alles als Einheit wiederherzustellen, habe man in der festen Überzeugung, dass das unter die Privilegierung falle, damit begonnen, alles nach altem Vorbild anzugehen. „Das ehemalige Gesindehaus wurde nur nach altem Vorbild auf-, aber noch überhaupt nicht ausgebaut“, betont Schaberl senior. Allerdings ohne Baugenehmigung, was er jüngst als „Fehler“ bezeichnete (wir berichteten). Schaberl junior hatte zwar dann vor rund einem Jahr nachträglich einen Bauantrag für den mittlerweile weit fortgeschrittenen Neubau eingereicht.
Den zuständigen Gremien der Gemeinde sei dieser Antrag aber nicht vorgelegt worden, wie die Kommune gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Dazu der Rathauschef: „Weil wir in dieser Zeit keine Sitzungen wegen Corona hatten und Fristen eingehalten werden mussten, ging der Antrag direkt ans Landratsamt.“ Die gemeindliche Stellungnahme zu einem Bauantrag müsse innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Da nicht abzusehen gewesen sei, wann der Bauausschuss wieder tagen könne, habe die Bauverwaltung der Gemeinde die Stellungnahme abgegeben. „Kein ungewöhnlicher Vorgang“, wie Bauamtsleiter Herrmann Weber dem Gemeinderat schon im Februar erläuterte. Auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen gaben die Fraktionsvorsitzenden der im Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppierungen keine Stellungnahme zu diesem Vorgang ab.
Behörde verhängt
Arbeitsstopp
Der Antrag liegt immer noch im Landratsamt vor. Gebaut werden darf auf dem Areal derzeit nicht, weil die Behörde einen Baustopp verhängt hat. Doch wieso die lange Verzögerung? „Es war beim Vorgang ,Sanierung eines Lagerschuppens mit Wohnnutzung‘ (Gesindehaus) so, dass von Herrn Schaberl trotz mehrfacher Aufforderung durch das Kreisbauamt nicht die vom Landratsamt gewünschten Unterlagen vorgelegt werden konnten. Er bemühte sich, den geforderten Nachweis zu erbringen, und reichte mehrfach Unterlagen ein“, teilte das Amt mit.
„Jedoch konnte er die vom Kreisbauamt gewünschten Unterlagen nicht beibringen, da selbst eine Recherche im Staatsarchiv München erfolglos blieb.“ Um welche Unterlagen es sich dabei handelte, dazu lehnte das Landratsamt trotz mehrfacher Anfrage eine Stellungnahme ab.
Auf die Frage der OVB-Heimatzeitungen, ob die fehlenden Unterlagen für die lange Bearbeitungsdauer verantwortlich seien, erklärt der Sprecher des Landratsamtes: „Das Baugenehmigungsverfahren zum Gesindehaus ist auf Wunsch des Antragstellers zurückgestellt worden.“ Warum er diesen Wunsch gegenüber der Behörde geäußert hatte, ließ Schaberl junior ebenfalls unbeantwortet. Ein Blick ins Baugesetzbuch verrät aber, dass es nach Paragraf 15 möglich ist, Baugesuche für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen. Zudem wollte sein Sohn laut Schaberl senior erst ein klärendes Gespräch mit den Behörden führen. Er will wissen, welche Unterlagen er einreichen muss, damit sie dann auch vollständig sind.
Der Baustopp und das zurückgestellte Genehmigungsverfahren dürften die Planungen des Bauherren zur Nutzung des Gebäudes erheblich verzögern. Laut Bürgermeister Schaberl „steht die künftige Nutzung noch gar nicht fest“. Kursierende Gerüchte in der Gemeinde, potenziellen Mietern seien bereits Zusagen gemacht worden, weist er von sich: „Wir wissen davon nichts“, so der Rathauschef. Dabei ist es nicht nur der Schwarzbau auf dem Areal des ehemaligen Gesindehauses, der für Unruhe in der Gemeinde sorgt. Auch fünf andere, nachträglich gestellte Bauanträge haben für Verwunderung gesorgt, weil sie erst nach Baubeginn oder gar nach Fertigstellung eingereicht worden waren. Diese fünf Anträge liegen derzeit ebenfalls dem Landratsamt zur Prüfung vor, nachdem sie in einer Sitzung des Bauausschusses im Januar positiv beschieden worden waren (siehe Kasten).
Vorgänge, über die einige Bürger der Gemeinde nur den Kopf schütteln. Beispielsweise Michael Pelzer, der 24 Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Weyarn sowie stellvertretender Landrat im Landkreis Miesbach war. Er kann im Zusammenhang mit den Bauaktivitäten einiges nicht nachvollziehen.
„Es ist für mich unbegreiflich, dass der Bauherr vor Baubeginn keinen Antrag auf einen Neubau stellt“, sagt Pelzer gegenüber unserer Zeitung und verweist die frühere Rechtfertigung von Schaberl junior, im Moment des Baubeginns „nicht daran gedacht“ zu haben, ins Reich der „Märchen“. „Es kann doch nicht sein, dass der Bauherr vergisst, einen Antrag zu stellen, wenn der Vater Bürgermeister ist und die Brüder im Gemeinderat sitzen“, kann der ehemalige Politiker über derartige Aussagen nur den Kopf schütteln. Letztlich würden solche Fälle für den „Vertrauensverlust“ in der Politik sorgen.
Mehr Transparenz
gewünscht
Eine Einschätzung, die Holger Baumgartner aus Feldkirchen-Westerham teilt. Er engagiert sich beim Verein Ortsverschönerung und Dorfentwicklung (OVDE) Westerham, spricht hier aber nicht in offizieller Funktion, sondern als langjähriger Bürger der Gemeinde: „Der gesamte Vorgang erweckt den Anschein, dass jeder machen kann, was er will“, sagt Baumgartner. „In dem Fall sind es keine Nebensächlichkeiten, von denen wir sprechen.“ Ihm gehe es mit seiner Kritik darum, dass der Rathauschef von Anfang an hätte „offen mit allem umgehen müssen“. Baumgartner: „Ich hätte mir Transparenz gewünscht.“