Bürgerbeschwerden: Hundesatzung wird nicht eingehalten

von Redaktion

Immer wieder frei laufende Vierbeiner am Mangfalldamm

Bruckmühl – In der Marktgemeinde Bruckmühl gilt seit März eine Hundehaltungsverordnung. Darauf weist die Bruckmühler Verwaltung aus aktuellem Anlass noch einmal hin. Nachdem sich wiederholt Bürger über frei laufende Hunde am Mangfalldamm beschwert haben, sei noch einmal daran erinnert, dass Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen an einer reißfesten Leine von höchstens 1,50 Metern Länge geführt werden müssen. Gleiches gilt für im Zusammenhang bebaute Ortsteile des Marktes Bruckmühl, entlang des Triftbaches und auf Verkehrswegen entlang der Mangfall. Nur in den Uferbereichen dürfen die Hunde ohne Leine laufen, betont die Gemeinde. Auch von Kinderspielplätzen und deren näherer Umgebung sind diese Hunde laut Verordnung fernzuhalten. Die Verwaltung bittet um Beachtung der Regeln.

Artikel 11 von 11