Bruckmühl – Seit gestern ist der Winterdienst der Marktgemeinde Bruckmühl im Einsatz. Die Erfahrungen am ersten Tag waren unerfreulich: Anhänger versperren öffentliche Straßen und Wege. Deshalb weist der Markt Bruckmühl noch einmal eindringlich darauf hin, dass Wohnanhänger und Anhänger, die mit keinem Zugfahrzeug verbunden sind, nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden dürfen. Zwar können diese nach Paragraf 12 Absatz 3b der Straßenverkehrsordnung bis zu zwei Wochen dort stehen. Aber wenn die notwendige Straßenbreite von drei Metern nicht mehr gegeben ist, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Um die Einhaltung der StVO und damit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, führt das Ordnungsamt regelmäßig Kontrollfahrten im Gemeindegebiet durch. Bei Zuwiderhandlungen muss ab sofort mit einer Anzeige, die ein Bußgeld nach sich zieht, gerechnet werden.