Sträucher und Hecken zurückschneiden

von Redaktion

Grundbesitzer müssen Überwuchs beseitigen

Bad Aibling – Noch bis Ende Februar haben Grundeigentümer Zeit, Äste und Zweige bis auf ihre Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Wie das städtische Ordnungsamt mitteilt, stelle man immer wieder fest, dass Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken teilweise erheblich in den öffentlichen Verkehrsraum hineinrage.

„Nicht immer zur Freude von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, denn oftmals überwuchert das Grün von privaten Grundstücken auch Teile von Gehwegen und Straßen, da die Hecken, Sträucher und Bäume viel zu dicht an die Grenze gepflanzt wurden.“ Auch der Bauhof habe deshalb erhebliche Probleme bei der Reinigung von Gehwegen und Straßen.

Für die Beseitigung des sogenannten „Überwuchses“ ist nicht die Stadt, sondern der Grundstückseigentümer verantwortlich, wenn dadurch Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können. Das Ordnungsamt appelliert deshalb, Bepflanzungen, die über das eigene Grundstück hinaus wuchern, vorausschauend zu pflegen.

Die Durchgangs- und Durchfahrtshöhe muss im Geh- und Radwegbereich 2,50 Meter sowie im Fahrbahnbereich 4,50 Meter betragen. Hecken und Sträucher müssen auf den genauen Grenzverlauf des jeweiligen Grundstücks zurückgeschnitten werden. Die Grundstücksgrenzen sind hierbei zwingend einzuhalten.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiter des Bad Aiblinger Ordnungsamtes unter der Telefonnummer 08061/ 4901448 zur Verfügung. Weitere Infos unter www. bad-aibling.de.

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