Neue Vorfahrtsregeln im Zentrum Bruckmühls
Das Bruckmühler Zentrum ist jetzt ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich. Foto Re
Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Bruckmühl – Die Schilder sind aufgestellt. Ab sofort ist das Zentrum von Bruckmühl ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“. das bedeutet, dass in diesem Bereich jetzt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, und die Geschwindigkeit ist auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Auf die geänderte Vorfah