Bruckmühl – Die Schilder sind aufgestellt. Ab sofort ist das Zentrum von Bruckmühl ein „verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“. das bedeutet, dass in diesem Bereich jetzt die Vorfahrtsregel „rechts vor links“, und die Geschwindigkeit ist auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Auf die geänderte Vorfahrtsregel wird an den entsprechenden Einmündungen durch Verkehrszeichen für mindestens sechs Monate hingewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um den Bereich Bahnhofstraße, Wimmerweg, Kirchdorfer Straße, Sonnenwiechser Straße, Krankenhausweg und Pfarrweg. In den kommenden Tagen wird dann noch die Markierung von „30“ auf der Fahrbahn folgen. Nach Abbau der alten Schilder darf nur noch in gekennzeichneten Flächen, zeitlich beschränkt, geparkt werden.