Chlorungspflicht wird aufgehoben

von Redaktion

Tuntenhausen – Seit Anfang des Jahres waren sämtliche Beprobungen der Brunnen in Tuntenhausen ohne Beanstandung. Zudem wurde die angekündigte UV-Anlage am Dienstag in Betrieb genommen. Mit Einbau der UV-Anlage hat das Gesundheitsamt Rosenheim die Verpflichtung zur Chlorung aufgehoben. Die Desinfektionsmaßnahme wurde daher am Dienstag eingestellt. Da sich die Chlorkonzentration im Leitungsnetz erst abbauen muss, ist ein Chlorgeruch in den Hausinstallationen noch einige Tage feststellbar.

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