Bad Aibling – So fallen die Reaktionen der Fraktionssprecher auf die gerichtliche Anordnung aus.
Markus Stigloher (CSU) zeigt sich „leicht irritiert“ dahingehend, dass die vorhergehende fundierte rechtliche Prüfung der Stadt, der Kammern und des Landratsamtes, die dem Stadtrat als Entscheidungsgrundlage diente, zu einem anderen Ergebnis gekommen war. „Hier wäre im ursächlichen ersten Urteil eine Hilfestellung des Verwaltungsgerichtes für eventuell betroffene Gemeinden sicherlich hilfreich gewesen.“ Denn: „Ein Urteil zu fällen und dann die Gemeinden im Regen stehen zu lassen, ist nicht gut. Von den Kosten für die Steuerzahler gar nicht zu sprechen.“ Stigloher sieht die Judikative in solchen Fällen in der Bringschuld, damit „der Gesetzgeber die zur Verfügung gestellten Mustergemeindeordnungen diesbezüglich verbessern kann. “
Martina Thalmayr (Grüne): „Wir mussten im Februar dem Antrag der AfD schweren Herzens zustimmen, da die Rechtsaufsicht des Landratsamtes dem Ansinnen klar recht gegeben hatte. Damit hätten künftige Beschlüsse ihre Rechtswirksamkeit verloren. Ein Risiko, das wir für die Bürger in Bad Aibling auf keinen Fall eingehen wollen.
Umso mehr freut uns nun die sehr deutliche Einschätzung des Verwaltungsgerichtes, die der Ausschussgemeinschaft der ÖDP und Bayernpartei nun doch recht gibt und ihre Beteiligung in den Gremiem bestätigt. Wir schätzen die konstruktive Arbeit von Frau Kirsch und Herrn Weber sehr und freuen uns weiterhin mit ihnen um die bestmögliche Lösung diskutieren zu können.“
Richard Lechner (SPD) ist sich sicher, dass mit diesem Gerichtsbeschluss noch nicht das letzte Wort gesprochen ist: „Ganz gleich, wie die Entscheidung in der Hauptsache ausgeht, wird der oder die Unterlegene wohl weiter den Rechtsweg beschreiten und die Angelegenheit wahrscheinlich bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bringen“, vermutet der SPD-Fraktionsvorsitzende. Der von Winhart angestrebten Stadtratssondersitzung sowie dessen Forderung, die Stadt möge Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen, erteilt Lechner eine Absage: Er sehe keinen Anlass, dass sich die Stadt in dieser Angelegenheit besonders engagiere. Der Ausschussgemeinschaft von BP/ÖDP habe man es nach dem Stadtratsbeschluss vom 7. Februar selbst überlassen, den Klageweg zu beschreiten. In gleicher Weise könne nun Stadtrat Winhart als Beigeladener im Verwaltungsgerichtsverfahren Rechtsmittel einlegen und gegen den Beschluss vom 29. August 2023 Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.
Rudi Gebhart (ÜWG) spricht in diesem Fall für sich allein und nicht für die Fraktion, da er anders als Kirsten Hieble-Fritz und Dieter Bräunlich abgestimmt hatte. „Ich war von Haus aus gegen die Ausschussumbesetzung und bin klar dafür, dass dies wieder rückgängig gemacht wird. Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht das auch so sieht.“
Kirsten Hieble-Fritz, ÜWG-Rätin und Zweite Bürgermeisterin: „Das Verwaltungsgericht ist eine uns übergeordnete Behörde, und wenn diese sagt, die Ausschüsse sind umzubesetzen, dann ist das so. Ich sehe auch keinen Grund, dass die Stadt sich gegen den Beschluss ausspricht. Uns war klar, es wird eine einstweilige Anordnung kommen, und diese wird jetzt umgesetzt.“
Florian Weber (BP): „Der Beschluss bestätigt unsere Rechtsauffassung, dass der Fall, auf den Herr Winhart Bezug genommen hat, nicht auf unseren Fall passt und mit unserem auch gar nicht vergleichbar ist. Die Stadt ist nun verpflichtet, die Ausschüsse neu zu besetzen.“
Anna Maria Kirsch (ÖDP): „Die Ausführungen des Gerichts repräsentieren 1:1 unsere Sicht, und ich bin sehr froh über die Anordnung. Mit weiteren Störfeuern der AfD ist sicher zu rechnen, was ja substanziell nicht unbegründet ist.“
Andreas Winhart (AfD): „Das Verwaltungsgericht hat hier lediglich eine Eilentscheidung getroffen. Die Stadt kann und sollte die Widerspruchsfrist dagegen nutzen, denn der Stadtrat hat mit deutlicher Mehrheit so entschieden. Bei der Ausschussgemeinschaft handelt es sich nicht um eine Ausschussgemeinschaft im Sinn der Gemeindeordnung, denn die Parteien verfolgen keine gemeinsamen politischen Ziele, haben zahlreiche Entscheidungen unterschiedlich getroffen. Es handelt sich daher eher um eine Ausschussplatz-Beutegemeinschaft.“ Eva Lagler