Winhart muss Ausschussposten räumen

von Redaktion

Verwaltungsgericht mit einstweiliger Anordnung pro Bayernpartei und ÖDP

Bad Aibling – Runde 2 im „Bäumchen wechsel dich“ auf der Aiblinger Politbühne. AfD-Stadtrat Andreas Winhart muss laut Gerichtsbeschluss seine Ausschussposten, die ihm der Stadtrat im Februar zugesprochen hatte, an die Ausschussgemeinschaft BP/ÖDP zurückgeben. Doch er wehrt sich.

Es ist jeweils ein Sitz in Bau-, Haupt-, Werk-, Sozialausschuss sowie im Ausschuss für Klima, Stadtentwicklung und Gesamtverkehrsplanung, um den Winhart auf der einen Seite sowie die Ausschussgemeinschaft von Florian Weber (Bayernpartei) und Anna Maria Kirsch (ÖDP) auf der anderen Seite ringen.

„AfD zu Unrecht
benachteiligt“

Bei der Kommunalwahl 2020 hatten weder BP noch ÖDP noch AfD Fraktionsstärke erlangt. Weber und Kirsch beschlossen, ihre Ausschussgemeinschaft fortzusetzen und waren somit weiterhin in den Ausschüssen vertreten. Winhart ging leer aus – und sah schon damals den Wählerwillen in den Gremien nicht korrekt abgebildet: Die stimmenstärkere AfD sei hier zu Unrecht benachteiligt worden.

Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Bayern im Oktober 2022 sah er sich in seiner Position bestätigt und forderte den Stadtrat auf, die bei der konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2020 festgelegte Besetzung der Ausschüsse zu revidieren. Was dieser in einer Sondersitzung Anfang Februar 2023 mit 20:3 Stimmen auch tat. Zähneknirschend – wie die Fraktionsvertreter in ihren Redebeiträgen bekannten. Doch sahen 20 der anwesenden 23 Ratsmitglieder keine andere Wahl.

Denn: Die Stadt hatte den Bayerischen Gemeindetag und das Landratsamt Rosenheim als Rechtsaufsichtsbehörde zu Rate gezogen. Beide waren zu dem Schluss gekommen, dass die von Winhart ins Feld geführte neue Rechtsprechung auf die Stimmen- beziehungsweise Sitzkonstellation in Bad Aibling Anwendung findet und dem Antrag des AfD-Rates weitgehend zu entsprechen sei. „Stimmen wir nicht zu, fassen wir in den kommenden Sitzungen Beschlüsse, die vom Landratsamt nicht als rechtsgültig anerkannt werden“, sah Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) die Handlungsfähigkeit der Stadt in Gefahr. Doch kampflos wollte die Ausschussgemeinschaft die Sitze nicht aufgeben. Sie reichte Klage beim Verwaltungsgericht München ein. Für den Moment mit Erfolg. In einer bereits sehr ausführlichen Begründung seiner Eilentscheidung stellt es sich auf die Seite der Ausschussgemeinschaft und fordert die Stadt auf, wieder zu der vorigen Sitzverteilung zurückzukehren. Und zwar bis zum 29. September. Denn ohne Weiteres hätten die Sitze der Ausschussgemeinschaft nicht entzogen werden dürfen. Dass dies zu Unrecht geschehen sei, hält das Gericht sogar für sehr wahrscheinlich. Was die neue Rechtsprechung angeht, so greife diese in dem Aiblinger Fall nicht.

Vor allem widerspricht das Gericht Winharts Aussage, die AfD habe aufgrund der höheren Stimmenzahl Anspruch auf die Sitze. Denn die gesetzlich gebotene Spiegelbildlichkeit orientiere sich eben nicht an den abgegebenen Stimmen, sondern an dem Stärkeverhältnis im Gremium – und somit an der Zahl der Sitze.

Gericht sieht
Kläger im Recht

Ausführlich geht das Gericht auf Situationen wie diese ein und kommt klar zu seinem Schluss, dem Eilantrag Webers und Kirschs stattzugeben. Zugleich gehe man nicht davon aus, dass in dem Verfahren, das bis zur endgültigen Urteilssprechung weiterläuft, anders entschieden werde.

Das sieht Andreas Winhart allerdings ganz anders: „Bei dem jetzigen Beschluss handelt es sich lediglich um eine Eilentscheidung, die mehr als überraschend ist. Ich bin mir sicher, dass das Urteil in der Hauptsache ganz anders ausfallen wird. Schließlich hatte im Vorfeld des mehrheitlichen Stadtratsbeschlusses der Bayerische Gemeindetag die Angelegenheit intensiv rechtlich geprüft und ebenso wie das Landratsamt empfohlen, die Ausschüsse umzubesetzen.“

Der AfD-Rat hat die Stadt bereits aufgefordert, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen und dazu eine Sondersitzung des Stadtrates einzuberufen. Ersteres wird die Stadt auch tatsächlich tun, wie Bürgermeister Schlier gegenüber dem OVB erklärt. Denn die Frist für einen Einspruch ende bereits in der kommenden Woche, und die Stadt wolle keine Entscheidung vorwegnehmen, indem sie diese Frist verstreichen lässt.

Am 28. September werde die Entscheidung auf der Tagesordnung der regulären öffentlichen Stadtratssitzung stehen, wobei er sich sicher sei, dass man der Anordnung des Gerichts nachkommen und in der Folge auch den Einspruch zurückziehen werde, so Schlier. Dabei handle es sich um keine ungewöhnliche Vorgehensweise. Schlier betont: „Wir haben die Entscheidung im Februar nicht leichtfertig getroffen. Das Thema war nicht einfach. Gemeindetag und Landratsamt waren der Meinung, dass die neue Rechtsprechung auch für Bad Aibling greift. Von daher war ich tatsächlich überrascht, dass die vorläufige Entscheidung in dieser Form und Deutlichkeit ausgefallen ist.“

Streitwert liegt
bei 5000 Euro

In dem Gerichtsbeschluss ist festgehalten, dass die Stadt als Antragsgegnerin die Kosten des Verfahrens trage. Der Streitwert ist auf 5000 Euro festgesetzt.

Aufgrund des Umfangs und der detaillierten Begründung des Gerichts rechnet auch Schlier nicht damit, dass in der Hauptsache noch anders entschieden wird. Und selbst wenn, dann bleibe er bei seiner Haltung: „Für uns ist nur wichtig, dass wir in der richtigen Besetzung arbeiten und wirksame Beschlüsse fassen, die hinterher nicht als ungültig gewertet werden können.“

Die von Winhart geforderte Sondersitzung werde es allerdings nicht geben, dafür seien die Unterschriften von einen Viertel der Stadträte erforderlich.

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