Bad Feilnbach – Für ein Bauvorhaben eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und ein Gewerbegebäude hätte der Bad Feilnbacher Bau- und Umweltausschuss gerne das gemeindliche Einvernehmen erteilt, musste es jedoch wegen geltender Bauvorschriften ablehnen.
Eingangs stand der Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage im Mitterweg auf der Tagesordnung. Das betroffene Grundstück liegt unmittelbar neben dem Geltungsbereich einer Ergänzungssatzung, das Grundstück wäre nach Meinung von Georg Stadler (CSU) „prädestiniert zum Bauen“ zumal das Grundstück auf der gegenüberliegenden Straßenseite auch bebaut ist. Bürgermeister Anton Wallner (CSU) führte aus, dass der Gemeinderat die Aufstellung eines Rahmenplans beschlossen habe, alle Baugesuche gesammelt und in Kürze ein entsprechendes Planwerk erstellt würde. „Der Bauantrag kommt jetzt quer zum laufenden Verfahren“, so Wallner. Sebastian Obermaier (CSU) plädierte dafür, dass das gemeindliche Einvernehmen bereits parallel und im Vorfeld erteilt werden solle, um einer jungen Familie das Bauen mittels der Einbeziehungssatzung für das betreffende Grundstück zu ermöglichen. Sieglinde Angermaier (Grüne) war auch für diesen Weg. „Auch das Landratsamt zieht mit, ich sehe keinen Grund, warum wir das nicht machen sollten“, so ihre Begründung.
Wallner erinnerte an den Beschluss des Gemeinderats, dort einen Rahmenplan aufzustellen zu wollen: „Der Plan des Gemeinderats war ein anderer.“ Zudem sah er keinen Zeitvorteil bei einer Einbeziehungssatzung, die ohnehin der Gemeinderat erlassen müsse. Für den Rahmenplan wurden nach einer Ortsbegehung im Juli 2023 alle Baugesuche gesammelt und ein Planungsbüro beauftragt. „In ein bis zwei Monaten können wir die Öffentlichkeit beteiligen, im Anschluss kann dann Baurecht geschaffen werden”, skizzierte Wallner das weitere Vorgehen. Dieses Vorgehen trugen alle Ausschussmitglieder bis auf Sieglinde Angermaier mit und lehnten das gemeindliche Einvernehmen mit einem Verweis auf die Baurechtsschaffung über den Rahmenplan ab.
Abgelehnt wurde weiter der Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Betriebsleiterwohnung Nähe der Gottschallinger Straße in Au. „Das Vorhaben liegt im Außenbereich, das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche und im Landschaftsplan als Obstwiese festgesetzt. Zudem liegt das Vorhaben im Bereich der anbaufreien Zone der Kreisstraße RO24”, zitierte Wallner aus dem Sachverhalt. Trotz mehrerer Gespräche mit Rechtsanwälten und dem Landratsamt konnte keine Möglichkeit für eine Baurechtsschaffung gefunden werden. Peter Menhofer (ÜW) forderte, dass alle Möglichkeiten geprüft werden sollen, um den einheimischen Bauwerber zu unterstützen.
Wallner berichtete von den Bemühungen seines Vorgängers Hans Hofer und auch er habe zusammen mit einem Rechtsanwalt sein Möglichstes getan. Diese Aufgabe gab er in seiner letzten Bauausschusssitzung an seinen Nachfolger Max Singer ab. kok