Pflanz- und Astwerk muss Grundstücksgrenze einhalten

von Redaktion

Überwuchs von Anpflanzungen gefährdet Verkehrssicherheit – Eigentümer müssen Überwuchs beseitigen

Bad Aibling – Alle Jahre wieder ist festzustellen, dass Strauch- und Astwerk von privaten Grundstücken teilweise in nicht unerheblichem Maß in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Nicht immer zur Freude von Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, denn oftmals überwuchert das Grün von privaten Grundstücken auch Teile von Gehwegen und Straßen, da die Hecken, Sträucher und Bäume viel zu dicht an die Grenze gepflanzt wurden. Zur Beseitigung des sogenannten „Überwuchses“ ist nicht die Stadt, sondern sind die Grundstückseigentümer in der Pflicht. Sie müssen den Missstand beseitigen, wenn dadurch Fußgänger oder der Straßenverkehr beeinträchtigt werden können. Der Fachbereich Ordnungsamt der Stadt Bad Aibling appelliert deshalb an die Bürger, Bepflanzungen, die über das eigene Grundstück hinaus wuchern, vorausschauend zu pflegen, damit die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Das Lichtraumprofil, Durchgangs- und Durchfahrtshöhe, muss im Geh- und Radwegbereich zweieinhalb Meter sowie im Fahrbahnbereich viereinhalb Meter betragen. Eine Orientierungshilfe bietet beim Rückschnitt der genaue Grenzverlauf des jeweiligen Grundstücks, der in der Regel durch die bauliche Abgrenzung gut zu erkennen ist. Die Grundstücksgrenzen sind zwingend einzuhalten.

Für offene Fragen steht das Ordnungsamt unter Telefon 08061/4901443 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Überwuchs von Anpflanzungen sind unter www.bad-aibling.de zu finden.

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