Bruckmühl – Mit zwei einstimmigen Beschlüssen zu Bebauungsplanänderungen brachten die Mitglieder des Bruckmühler Marktausschusses zwei weg- und richtungsweisende Solar-Projekte weiter auf den Verfahrensweg.
Die Kommunalpolitiker stimmten vorbehaltlos der Möglichkeit von Photovoltaik-Überdachungen in Ständerbauweise der beiden gemeindlichen Parkplätze an der zweiten Mangfallbrücke östlich des Friedhofes im Ortsteil Hinrichssegen und an der Justus-von-Liebig-Schule/Kindergarten „Haus für Kinder“ im Ortsteil Heufeld zu. Dadurch kann künftig klimafreundliche Energie gewonnen werden, ohne dass zusätzliche Freiflächen der Marktgemeinde in Anspruch genommen werden müssen.
Nach Darstellung von Thomas Brückner und Anna Heimgartner von der Bauverwaltung werden bundesweit mittlerweile des Öfteren größere Parkplatzflächen wie bei größeren Einkaufszentren mit Photovoltaikanlagen überdacht und dazu mit Ladestationen bestückt. In einigen Bundesländern besteht darüber hinaus bereits eine „Solardachpflicht“ beim Neubau von größeren Parkplätzen.
Nach Recherche der Gemeinde-Verwaltung würden sich die beiden Parkplatzflächen in den Ortsteilen Hinrichssegen und Heufeld für derartige Maßnahmen anbieten. Um die Photovoltaik-Überdachungen in die Realität umsetzen zu können, hatten die Räte im Februar vergangenen Jahres im ersten Schritt mit einer Grundsatzentscheidung den dafür erforderlichen Bebauungsplanänderungen ohne Gegenstimmen und tief greifende Sacherörterung zugestimmt.
Nachdem nun die Ergebnisse der damit verbundenen und vor Kurzem abgeschlossenen öffentlichen Auslegungen vorliegen, beriet das Kommunalplenum in der März-Sitzung über die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und so genannter Träger öffentlicher Belange. Dabei wurden die eingegangenen Hinweise der verschiedenen Stellen zur Kenntnis genommen und in Teilen, so weit als erforderlich, als redaktionelle Hinweise mit in die jeweiligen Beschlussfassungen aufgenommen.
Letztlich gab das Ratsplenum mit zwei einstimmigen Beschlüssen grünes Licht für die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nummer 60 – „Zweite Mangfallbrücke“, gemeindlicher Parkplatz östlich des Friedhofes, und für die Änderung des Bebauungsplanes Nummer sechs – „Gebiet Oberheufeld“, gemeindlicher Parkplatz bei der Justus-von-Liebig-Schule/Kindergarten „Haus für Kinder“.
Peter Staudt (SPD/PU) bezweifelte bei seiner Schlussbemerkung die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Maßnahme: „Das sind unsinnige Investitionen, da der Kostenfaktor für den Bau der Photovoltaikanlage auf Ständerbauweise deutlich höher ist als der damit verbundene finanzielle Ertrag.“