Gasthof bringt steuerlichen Verlust

von Redaktion

Künftige Jahresgewinne werden Rücklage zugeführt

Tuntenhausen – Die Feststellung der Einnahmenüberschussrechnung für 2022 aus der Verpachtung des Ostermünchener Landgasthofs zur Post stand auf der Tagesordnung der vergangenen Gemeinderatssitzung. Die vorgelegte Rechnung schließt mit einem steuerlichen Verlust von 71216 Euro. Der steuerliche Verlustvortrag beträgt zum Stichtag 343888 Euro. „Wir reden hier nur über die Steuerbilanz“, ergänzte Bürgermeister Georg Weigl und betonte, dass es nach wie vor das Ziel ist, aus der Gastwirtschaft weder mit Verlust noch Gewinn herauszugehen. Einstimmig wurde die Einnahmenüberschussrechnung vom Rat festgestellt. Der Jahresfehlbetrag wird, wie auch künftige Jahresverluste, auf neue Rechnung vorgetragen. Künftige Jahresgewinne werden der steuerlichen Rücklage zugeführt und nicht ausgeschüttet. Dieser Beschluss gilt bis auf Widerruf für die folgenden Geschäftsjahre. ws

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