Bad Feilnbach – Nach einer „Ehrenrunde“ sind die Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan für die Freiflächen-Photovoltaikanlage „Höllacker“ in Dettendorf unter Dach und Fach. Nachdem die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wegen eines Formfehlers wiederholt wurde, befasste sich der Gemeinderat abschließend mit diesem Thema. Im September des vergangenen Jahres wurde die Änderung des Flächennutzungsplans an das Landratsamt versandt. Eine Genehmigung konnte jedoch wegen Formfehlern nicht in Aussicht gestellt werden, somit mussten beide Pläne nochmals ausgelegt und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange erneut angehört werden. Dabei gab der Großteil keine Stellungnahme mehr ab, es gab keine Bedenken oder Anregungen. Für die vorgebrachten Anregungen der Regierung von Oberbayern, der Naturschutzbehörde des Landratsamtes, der Autobahn GmbH und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ergaben sich keine Änderungen am Flächennutzungsplan beziehungsweise am Bebauungsplan. Mit 17:2 Stimmen stellte der Gemeinderat die 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Bad Feilnbach“ fest und beschloss den Bebauungsplan „SO Freiflächen PV Höllacker“ als Satzung. Auf einer Fläche von zwölf Hektar soll südlich des Autobahn-Parkplatzes „Eulenauer Filze“ bei Dettendorf eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden. kok