Bruckmühl – Der Marktgemeinderat von Bruckmühl hat kürzlich mit einer deutlichen Mehrheit eine beantragte Nutzungsänderung von einer Diskothek in eine Spielhalle mit zwei Gaststätten an der Wernherr-von-Braun-Straße abgelehnt. Die ausschlaggebenden Gründe waren die Baunutzungsverordnungen aus den Jahren 1968 und 1977, die in der Sachbewertung herangezogen wurden.
Beide Rechtsnormen klassifizieren sogenannte „kerngebietstypische Spielhallen als sonstige Gewerbebetriebe, die in einem Gewerbegebiet als unzulässig eingestuft werden.“
Mit 220 Quadratmeter überdimensioniert
Markus Schwinghammer von der Bauverwaltung stellte dar, dass in dem bestehenden Gebäude (der jetzigen Diskothek) eine Spielhalle mit gut 220 Quadratmetern sowie ein Bistro mit 33 und ein Billard-Café mit 15 Sitzplätzen entstehen sollen. Die geplanten Öffnungszeiten sind von 10 Uhr vormittags bis 3 Uhr nachts. Für die Spielhalle ist eine Konzession mit zwölf Geldspielautomaten vorgesehen. Zusätzlich sollen laut Antragsteller Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeiten aufgestellt werden. Die 25 erforderlichen Parkplätze können laut Schwinghammer nachgewiesen werden. Für die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte ist jedoch eine Dienstbarkeit erforderlich, um die Erschließung zu sichern. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung ist die Spielhallenfläche als „kerngebietsrelevant“ einzustufen. Die Größenordnung der Spielhalle mit 220 Quadratmetern ist laut entsprechender Gesetzeskommentierung im Hinblick auf die Strukturierung der Marktgemeinde überdimensioniert. „Da der aktuell gültige Bebauungsplan Nummer 25, ‚Angerbreite‘, am Freitag, 5. Februar 1988, in Kraft getreten ist, müssen für das betreffende Grundstück (auf dem die Diskothek liegt) die Baunutzungsverordnungen aus den Jahren 1968 und 1977 angewendet werden“, erklärte Baufachmann Schwinghammer. Nach seiner weiteren Erläuterung sind in beiden Rechtsnormen „kerntypische Spielhallen als sonstige Gewerbebetriebe in einem Gewerbegebiet grundsätzlich unzulässig.“ „Aus unserer Sicht kann dem Antrag daher nicht zugestimmt werden“, schloss er seinen Sachvortrag.
Nicht möglich aus rechtlichen Gründen
Für Bürgermeister Richard Richter, CSU/PW, war die Sache klar: „Wir haben uns schon so oft mit dem Thema Spielhallen beschäftigt, hier sind uns aber die Hände aus rein rechtlichen Vorgaben gebunden.“
Sein Fraktionskollege Hubert Maier sah dies anders: „Unsere Befürchtungen, dass von Spielhallen negative Auswirkungen ausgehen, haben sich bis heute nicht bestätigt. Jetzt haben wir hier einen Diskothekenbetrieb, also was soll’s, ich stimme für den Antrag.“ Ohne weitere Diskussion schlossen sich jedoch alle weiteren Räte dem Votum der gemeindlichen Bauverwaltung an. Der Antrag wurde somit mit einem Ergebnis von 10:1 Stimmen abgelehnt.