Bruckmühl – Eine nicht zufriedenstellende Zufahrtssituation, zu große Baukörper und die Nichteinhaltung von neuralgischen Anbauverbotszonen zur Kreisstraße waren die ausschlaggebenden Gründe für die Ablehnung des Bruckmühler Marktausschusses zu zwei Reihenhäusern im Ortsteil Waith.
Nach Darstellung von Markus Schwinghammer, Bauverwaltung, hat sich der Marktausschuss bereits vor zehn Monaten zum gleichen Thema beraten. Bei den beiden damaligen Varianten des Vorbescheids-Antrages (Variante eins: zwei Reihenhäuser, Variante zwei: ein Doppelhaus und zwei Einfamilienhäuser, beide erhielten einen positiven Entscheid) lagen lediglich geringfügige Teile der Zufahrten und Zugänge auf der festgesetzten privaten Grünfläche. Im Detail sind jetzt aktuell an der Hauptstraße zwei Reihenhäuser in den Ausmaßen 24 mal 10 Meter mit je drei Garagen, drei Parkplätzen und zwei Besucherstellplätzen geplant. Der wesentliche negative Knackpunkt: Die Anbauverbotszone von zwölf Metern zur Kreisstraße wird nicht nur durch Teile des nördlichen Reihenhauses, sondern auch noch von Teilen der südlichen Garagen sowie von den Zufahrten und Zugängen überschritten. „Die Frage ist nun, ob für diese Bereiche von der Festsetzung der privaten Grünfläche eine Befreiung vom Bebauungsplan erteilt werden kann“, führte Schwinghammer dazu abschließend aus. Für Bürgermeister Richard Richter (CSU/PW) waren die Überschreitungen der Anbauverbotszonen ein Tabu-Thema, „so nicht“. Fraktionskollege Michael Stahuber bemängelte, dass die Häuser gegenüber der letzten Planungsvorlage größer und die Grünflächen dafür deutlich kleiner ausfallen. Erfreulich war für ihn die Verbesserung der Zufahrtssituation. Was er aber auf gar keinen Fall wollte, war eine zusätzliche zweite Zufahrt auf engem Raum für das unmittelbar nördlich angrenzende landwirtschaftliche Anwesen. Auch plädierte er noch für einen Hinweis in der Beschlussfassung an die Adresse der Kreistiefbauabteilung, um Prüfung einer planerischen Möglichkeit für eine Querungshilfe an dem betroffenen Kreisstraßenstück für Fußgänger. Wolfgang Huber hadert vor allem mit der Größe der Zufahrt zu den beiden geplanten Reihenhäusern, von der auch die beiden bereits bestehenden „Hinterlieger“ angeschlossen werden, „die Zufahrt ist ja an sich schon eine eigene Stichstraße“. Damit verband der Grünen-Rat auch die Frage nach dem Verantwortlichen für deren Unterhalt. Nach Bewertung von Rathauschef Richard Richter müsste die Zufahrt ein Privatweg werden, „die im ureigenen Interesse des Bauwerbers auch durch ihn zu unterhalten ist“. Dies bestätigte Bauamtsleiter Konrad Kremser, „es kann nur eine Privatstraße werden, dabei muss aber auch noch berücksichtigt werden, dass von der Unterhaltspflicht auch die Eigentümer der beiden schon bestehenden Häuser betroffen sind“.
Zum Ende lehnten die Kommunalpolitiker den Antrag mit einer deutlichen Mehrheit (8:2) ab. tn