Tuntenhausen – Für die kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde konnte die Kommune den Zinssatz senken. Bürgermeister Georg Weigl erläuterte den Gemeinderäten den Grund: „Wir haben in der Gemeinde zwei kostenrechnende Einrichtungen, die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung. Hier ist für eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu sorgen.“ Unter Anlagekapital versteht man das für das Anlagevermögen gebundene Kapital, also die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der Beiträge und Zuschüsse, führte Weigl aus. Der Zinssatz soll sich dabei an einem mehrjährigen Mittel der Kapitalmarktrenditen orientieren. Dabei ist etwa der Durchschnitt der letzten 25 Jahre anzusetzen. Nach Daten der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt beträgt der Durchschnitt der letzten 20 Jahre 1,9 Prozent und der letzten 30 Jahre 3,0 Prozent. Zuletzt lag der kalkulatorische Zinssatz bei 2,5 Prozent. Auf Vorschlag des Fachbüros Schulte & Röder sollte der Zinssatz auf 2,25 Prozent gesenkt werden. Einstimmig beschloss der Gemeinderat, den Zinssatz zur Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung des Anlagekapitals in der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung ab dem 1. Januar 2023 auf 2,25 Prozent zu senken.