Bruckmühl – Eine Bekanntmachung über die Auslegung der Unterlagen zum Erlass der Wasserschutzgebietsverordnung für die öffentliche Wasserversorgung der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und Rosenheim in der Willinger Au auf dem Gebiet der Städte Kolbermoor, Bad Aibling und des Marktes Bruckmühl ist an den Amtstafeln des Marktes Bruckmühl angeschlagen.