Keimbelastung
Bürger müssen Wasser abkochen
Bad Feilnbach – Aufgrund einer Keimbelastung im Trinkwasser gilt für das Gebiet Bad Feilnbach eine Abkochverfügung. Das Trinkwasser muss bis auf Weiteres mindestens zehn Minuten abgekocht werden, bevor es verzehrt wird. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte sowie der Ber