Bad Feilnbach – Aufgrund einer Keimbelastung im Trinkwasser gilt für das Gebiet Bad Feilnbach eine Abkochverfügung. Das Trinkwasser muss bis auf Weiteres mindestens zehn Minuten abgekocht werden, bevor es verzehrt wird. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte sowie der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf-Litzldorf. Das Gesundheitsamt Rosenheim empfiehlt, bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen stilles Mineralwasser zu verwenden. Die Benutzung des Wassers zum Duschen, Händewaschen oder Wäschewaschen ist unbedenklich. Auch Geschirrspüler können benutzt werden, jedoch nicht im Sparprogramm. Tiere dürfen das Wasser trinken.