Bad Feilnbacher müssen abkochen

von Redaktion

Das Trinkwasser in den von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Bereichen darf auch weiterhin nur in abgekochtem Zustand verzehrt und benutzt werden. Wie es jetzt weitergeht und warum nicht alle Ortsteile betroffen sind.

Bad Feilnbach – Seit Montag sind die Anwohner aufgefordert, das Trinkwasser in den von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Bereichen abzukochen. „Die Abkochverfügung gilt solange, bis eine ausdrückliche Entwarnung gegeben wurde“, hieß es am Montag seitens der Verwaltung. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte und der Bereich des Wasserbeschaffungsvereins Derndorf-Litzldorf.

Dauer der
Verordnung offen

Auf Nachfrage des Mangfall-Boten teilte Günter Sprenger, Gebäudemanager der Bauverwaltung, am Dienstag mit, dass die Abkochverfügung auch weiterhin Bestand habe. Deren Dauer sei aktuell noch „völlig offen“. Sprenger: „Es werden derzeit regelmäßige Proben genommen.“ Erst wenn diese nach den Laboruntersuchungen für unbedenklich erklärt werden, könne die Verfügung wieder aufgehoben werden. Hinter der Maßnahme stecken die extremen Witterungen der letzten Tage. So sei bei Untersuchungen aufgrund des Starkregenereignisses im Trinkwasser eine Keimbelastung festgestellt worden. Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Rosenheim ist das Trinkwasser vor dem Verzehr bis auf Weiteres „mindestens zehn Minuten abzukochen.“ Obst, Gemüse und Salat sollten nicht mit Leitungswasser gewaschen werden. „Bei Säuglingen und Kleinkindern wird empfohlen, stilles Mineralwasser zu verwenden. Die Benutzung als Brauchwasser (beim Duschen, Hände waschen, Wäsche waschen) ist unbedenklich“, so teilt die Gemeinde mit.

Auch der Geschirrspüler könne laut Gesundheitsamt benutzt werden, es sollte jedoch nicht mit Sparprogrammen gespült werden. Tiere dürften das Wasser indes bedenkenlos trinken. Für Bürger, die Fragen zu der Verfügung haben, hat die Gemeinde die Telefonnummer 08066/8870 angegeben.

Wer nicht
betroffen ist

Nicht von der Abkochverfügung betroffen sind alle von der „Wasserversorgung Au b. Bad Aibling eG“ versorgten Orte und der Bereich der Wassergemeinschaft Gottschalling sowie alle von der Wassergemeinschaft „Großer Stein“ versorgten Orte. Ebenso nicht betroffen: Alle von den Stadtwerke Bad Aibling versorgten Orte, etwa Dettendorf oder Sonnenham.

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