Ergebnisse vorgestellt

von Redaktion

Flächennutzungsplan der Gemeinde wird überarbeitet

Tuntenhausen – Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde war das dominante Thema der letzten Gemeinderatssitzung. Über dreieinhalb Stunden stellten die Planer die Ergebnisse der Auslegung vor. Der kürzlich gebilligte Vorentwurf konnte nun nach Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden behandelt werden. Mit dabei waren auch die Planer vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV).

Schon über
40 Jahre alt

Die Wichtigkeit eines neuen FNP erklärte Weigl gleich anfangs: „Der bisherige Plan ist schon über 40 Jahre alt.“ Gleichzeitig betonte er, dass das Ziel des Plans sei, die Entwicklung der Gemeinde zu steuern, ergänzte aber, dass der Plan keine Rechtswirkung hat und kein Baurecht begründet. Hinweise, Anregungen und Einwände gaben dann eine Reihe von Behörden, 14 an der Zahl.

Die Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, befürwortete die beiden Hauptorte Tuntenhausen und Ostermünchen sowie die drei größeren Nebenorte Hohenthann, Beyharting und Schönau weiter wohn-, misch- und gewerbebaulich zu entwickeln. Ferner war sie auch dafür, die Weiler Antersberg, Berg, Biberg, Brettschleipfen, Dettendorf, Eisenbartling, Lampferding, Schmidhausen, Sindlhausen, Söhl, Sorgmühle/Thal und Weiching unverändert als gemischte Bauflächen, mit kleinen Anpassungen an den baulichen Bestand weiterzuführen. Nach der Behörde soll aber die Zersiedelung der Landschaft vermieden und neue Siedlungsflächen möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten ausgewiesen werden.

Der FNP weist auch einiges an Gemeinbedarfsflächen aus. In Ostermünchen sollen dabei die bestehenden Flächen von Schule, Krippe und Kindergarten zwischen Tulpenweg und Bahnhofstraße nach Süden erweitert werden, um den Ausbau des Schulstandorts zu ermöglichen. Ferner in Beyharting der bestehende Feuerwehrstandort im Norden des Ortes sowie Flächen östlich der Kita und in Hohenthann nördlich des Kindergartens.

Uneinigkeit bei
Sondergebiet Maxlrain

Die Bauleitplanung des Landratsamtes sah das Sondergebiet Maxlrain problematisch, während die Gemeinde es als städtebauliches Ziel sieht, den vorhandenen Bestand der Brauerei Maxlrain sowie die überregional bekannte Schlosswirtschaft auch langfristig an dieser Stelle zu sichern. Die Untere Naturschutzbehörde wiederum begrüßte die Konzentration auf prägende und sensible Elemente des Gemeindegebietes. Besonderen Wert legte sie auf die Eisenbartlinger Filze. David Ritz vom Planungsverband betonte, dass die Filze für das bayerische Klimaschutzprogramm 2050 ausgewählt wurde. Die Naturschutzbehörde legte Wert darauf, ökologische Maßnahmen an Fließgewässern, Extensivierungsempfehlungen in der Landwirtschaft und den Waldumbau in den FNP zu übernehmen.

Die Industrie- und Handelskammer München sah die Umwidmung von Gewerbe- zu Mischgebieten sowie von Mischgebieten zu Wohnbauflächen kritisch, da so weniger Potenziale für gewerbliche Nutzungen bereitstehen. Anders die Verwaltung. Sie möchte auf alle Fälle bestehende und wachsende Gewerbegebiete weiterentwickeln. Ziel, so die Verwaltung, sei es, die Arbeitsplatz-Zentralität der Gemeinde weiter zu erhöhen und ortsansässigen Firmen eine langfristige Perspektive zu sichern.

Die Verwaltung schlug dann noch einige Flächen zur Aufnahme in den FNP vor. So unter anderem eine Erweiterungsmöglichkeit für die Kläranlage Tuntenhausen inklusive einer dringend erforderlichen Fläche für Gemeinbedarf. Aber auch ein sonstiges Sondergebiet nördlich von Ostermünchen. Dort ist die Errichtung eines Heizkraftwerkes unter anderem für die neue Ortsmitte Ostermünchen vorgesehen.

SV Ostermünchen
muss weiter bangen

Am Ende wurden noch 14 Stellungnahmen der Öffentlichkeit behandelt, unter anderem auch vom Bund Naturschutz und dem SV Ostermünchen. Letzterer fürchtet um seine „Heimat“ und bedauerte, dass im neuen FNP keine Alternative beziehungsweise Ausweichfläche für ein Sportgelände enthalten ist. Weigl: „Wir sind gewillt, eine neue und geeignete Fläche baldmöglich zu erwerben, derzeit ist aber nichts in Aussicht.“ Diese Absicht wird nun in die Begründung mit aufgenommen.

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