Keimbelastung

Wasser muss weiter abgekocht werden

Bad Feilnbach – Die Abkochverfügung für Trinkwasser bleibt weiterhin bestehen. Das Wasser darf nur in abgekochtem Zustand verzehrt werden, bis eine ausdrückliche Entwarnung erfolgt. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte. Nicht betroffen sind die von der Wasserversorgung

Artikel 1 von 207
Freitag, 28. August 2026

Diesen Artikel weiterlesen!

1 Monat für 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Jetzt testen

3 Monate nur 12,30 € mtl.

Spare 73,80 €
  • danach 36,90 € mtl.
  • und monatlich kündbar
Vorteil sichern

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Passende weitere Angebote
finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.