Keimbelastung
Wasser muss weiter abgekocht werden
Bad Feilnbach – Die Abkochverfügung für Trinkwasser bleibt weiterhin bestehen. Das Wasser darf nur in abgekochtem Zustand verzehrt werden, bis eine ausdrückliche Entwarnung erfolgt. Betroffen sind alle von der Gemeinde Bad Feilnbach versorgten Orte. Nicht betroffen sind die von der Wasserversorgung