Mangfalltal/Villach – Als sich der 59-jährige Mediziner im Jahr 2015 von seiner langjährigen Lebensgefährtin trennte, sicherte er ihr zu, dass er alle eventuell auftretenden, nachfolgenden finanziellen Belastungen für sie übernehmen würde. So würde er sie absichern, weil sie für ihn in der Vergangenheit zeitweise als Geschäftsführerin aufgetreten war.
Im Jahre 2017 kam deshalb das Finanzamt Rosenheim auf die Frau zu und verlangte eine Steuernachzahlung in Höhe von 10000 Euro. Als sie, der früheren Absprache entsprechend, diesbezüglich ihn um die Übernahme dieser Forderung anfragte, konnte oder wollte er sich daran nicht mehr erinnern.
Steuerfahndung
schaltet sich ein
So ging sie zum Finanzamt, um aus diesen Ansprüchen herauszukommen. Dort, befragt nach dem Verbleib der eingenommenen Gelder, erklärte sie: „Davon haben wir gelebt!“ Das ließ bei den Finanzbeamten den Verdacht der Steuerhinterziehung aufkommen. Die Steuerfahndung schaltete sich ein und ein verworrenes Finanzkonstrukt kam zum Vorschein.
Die ursprüngliche Absicht des Angeklagten war aber scheinbar gar nicht, Steuer zu hinterziehen. Vielmehr war der Mediziner mit einem Medizinischen Zentrum in Mainz gescheitert und deshalb dazu gezwungen, Privatinsolvenz anzumelden. Gleichwohl wollte er im Mangfalltal weiterhin eine medizinische Praxis betreiben, um seinen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Dazu suchte und fand er Unterstützung bei einem Finanzberater, der den Behörden lange bekannt ist. Jedoch hält der sich scheinbar in der Regel in Ländern auf, in denen er vor dem Zugriff der deutschen Behörden geschützt ist. So soll er aktuell angeblich im türkischen Teil Zyperns leben. Als die Rosenheimer Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten einen Haftbefehl erwirkte, war der bereits nach Österreich an den Wörthersee gereist. Auch dort war er jedoch nicht mehr anzutreffen. Erst in Kroatien wurde die Polizei im Januar 2024 seiner habhaft. Er wurde anschließend nach Deutschland ausgeliefert, wo er sich seit 31. Januar in Untersuchungshaft befindet.
Vor dem Schöffengericht Rosenheim wurde er nun wegen Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 420000 Euro angeklagt. Weil dabei teilweise unbelegte Schätzungen vorlagen, wurde der Betrag schließlich auf 320000 Euro reduziert. Die Vorsitzende Richterin Isabelle Hubert forderte gleich zu Beginn die Verfahrensbeteiligten zu einem Rechtsgespräch auf, um verfahrensökonomische Möglichkeiten zu erläutern. Immerhin handelte es sich im vorliegenden Anklagesatz um den Vorwurf von 44 tatmehrheitlichen Fällen der Steuerhinterziehung.
Die Verteidiger des Mediziners, Rechtsanwalt Dr. Klaus Hochstetter und Rechtsanwalt Philip Külb, kündigten dabei nicht nur ein umfassendes Geständnis ihres Mandanten an, sondern erklärten auch, dass dieser in der Lage und willens sei, die Steuerschuld zurückzubezahlen. Vorausgesetzt, dass ihm eine Strafaussetzung zur Bewährung ermöglicht werde.
Als der Angeklagte bei seinem Geständnis allerdings den Eindruck erwecken wollte, er habe die Machenschaften des Finanzberaters, der ihm eine weitere verdeckte Geschäftstätigkeit ermöglichen sollte, nicht durchschaut, wies ihn die Richterin zurecht: „Es mag sein, dass sie dieses Konstrukt nicht zur Gänze verstanden haben. Dass es illegal war, das wussten sie aber auf alle Fälle!“
Risikofreudiger
Abenteurer
Die frühere Lebensgefährtin beschrieb den Angeklagten als einen risikofreudigen Abenteurer, der sehr wohl gewusst haben musste, auf welche Machenschaften er sich unter der Anleitung des flüchtigen Finanzberaters eingelassen hatte. Gemäß der allseitig getroffenen Verständigung beantragte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die man – unter der Voraussetzung der angekündigten Rückzahlung – auf vier Jahre zur Bewährung aussetzen könne. Verteidiger Philip Külb verwahrte sich zunächst gegen „die Unterstellung“ der Staatsanwaltschaft, sein Mandant hätte im Januar versucht zu flüchten und habe deshalb festgenommen werden müssen. Vielmehr sei er beruflich unterwegs gewesen und habe dies – angesichts der Haftandrohung – seinem damaligen Rechtsanwalt mitgeteilt. Dieser habe es jedoch versäumt, das der Staatsanwaltschaft mitzuteilen. Sein Mandant sei bislang völlig unbescholten gewesen. Er stellte das Urteil ins Ermessen des Schöffengerichtes. Rechtsanwalt Dr. Höchstetter verwies noch einmal auf die Bereitschaft des Mandanten, mit monatlicher Rückzahlung von mindestens 4000 Euro den entstandenen Schaden wiedergutzumachen. Das Gericht hielt eine Strafe von zwei Jahren Haft für angemessen, die man „gerade noch“ zur Bewährung aussetzen könne. „Selbst wenn sie bei der Festnahme nicht auf der Flucht gewesen waren, so haben sie sich zumindest sehr ungeschickt verhalten“, so die Richterin. Nur weil der Angeklagte bereits über fünf Monate in Untersuchungshaft gewesen sei und eine glaubhafte Wiedergutmachung angekündigt wurde, sei eine Haftverschonung möglich gewesen.