Kolbermoor – „Die finanzielle Jacke Kolbermoors ist zwar durchaus warm, aber sie ist eng geschneidert.“ Diese Botschaft an Bürger und Stadtrat hatte Bürgermeister Peter Kloo schon bei der Vorstellung der Haushaltsplanung für das Jahr 2024. Er konnte sie jetzt, bei der Präsentation des Rechnungsergebnisses für das Vorjahr, nur wiederholen.
Steuereinnahmen
fielen höher aus
Dank der Steuereinnahmen, die mit rund 45,5 Millionen Euro erheblich höher ausfielen als die veranschlagten 33,7 Millionen Euro, schloss der Haushalt insgesamt deutlich besser ab, als vorher abgeschätzt. Das Problem, das Peter Kloo dabei sieht: Die Gewerbesteuer als größter Steuerposten ist keine feste Einnahme, „sondern extrem volatil“, wie er es nennt. Das gute Ergebnis aus 2023 ist keinesfalls ein Garant für die Zukunft. Einnahmen können sich von einem Jahr zum anderen drastisch ändern. Besonders kritisch dabei: Es ist so gut wie unmöglich, vorab Trends auszumachen, nach denen man sich richten könnte. Gerade in Zeiten, in denen weltpolitisch vieles im Umbruch ist, so Peter Kloo, könnten Ereignisse, die eigentlich außerhalb der Grenzen Deutschlands und sogar Europas liegen, auf die Wirtschaftssituation im Land Auswirkungen haben – und das beinahe über Nacht. Nicht viel besser sei es bei der Einkommenssteuer – auch die sei von der Wirtschaftssituation Deutschlands abhängig.
Bei der Vorherberechnung der finanziellen Möglichkeiten gibt es, so betonte der Bürgermeister, im Grunde nur eine Größe, auf die man verlässlich bauen kann: die Grundsteuer. Und gerade hier werden Kommunen wie Bürger vor neue Tatsachen gestellt. Ab 2025 muss die Grundsteuer nämlich auf neuer Grundlage berechnet sein. Dies ist eine Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes, das in einem 2018 gefällten Urteil die bisherige Berechnung als unzulässig ansah. Deshalb haben die meisten Grundstücksbesitzer bereits Erfassungsbögen vom Finanzamt bekommen, deren Auswertung derzeit den Gemeinden übermittelt wird. Die Aufgabe, die auf die Kommunen in den nächsten Monaten zukommt, wird es nun sein, anhand dieser Grunddaten den gemeindeeigenen Hebesatz zu entwickeln. Der Hebesatz multipliziert mit den Rohdaten des Finanzamtes ergibt dann den Steuerbetrag, den der einzelne Grundbesitzer zu zahlen hat. Ziel muss es dabei für die Gemeinden sein – das schreibt der Gesetzgeber ausdrücklich so vor – die Reform „aufkommensneutral“ zu halten. Das heißt, die Kommunen müssen nach der Reform mindestens ebenso viele Grundsteuereinnahmen erzielen wie vorher. Das zu erreichen wird nicht einfach sein, denn noch kann keiner absehen, welche Verschiebungen sich durch die Änderung der Bemessungsgrundlagen ergeben werden.
Doch die Gemeinden sind nicht nur zu dieser Aufkommensneutralität verpflichtet. Sie sind darüber hinaus ausdrücklich dazu angehalten, die Hebesätze der Tatsache anzupassen, dass die Aufgabenliste der Gemeinden samt dazugehöriger finanzieller Belastung immer länger beziehungsweise größer wird. Nicht nur Peter Kloo, sondern eigentlich alle Bürgermeister der Region beklagen diese Praxis, dass immer mehr Aufgaben vom Freistaat über Bezirk und Landkreis bis an die Kommunen weitergereicht werden, seit Langem. Vor allem, weil der Aufgabenverschiebung keine angemessene Zuschusspraxis gegenübersteht.
Bereits für 2024
sinnvoll gewesen
Auch in Kolbermoor wird der Stadtrat deshalb um eine Diskussion, wie der Hebesatz ausreichend und dabei dennoch maßvoll zu erhöhen ist, nicht herumkommen. Die Erhöhung wäre, so Peter Kloo, eigentlich bereits für dieses Jahr sinnvoll und wünschenswert gewesen, man wollte aber nicht zweimal kurz hintereinander rund 8000 Bescheide verschicken und damit die Bürger bombardieren. Zumal dies sicher nicht zur Transparenz der Grundsteuerreform beigetragen hätte.
Für alle Kommunen aber bleibt am Ende als Fakt: Sie sind auch hier wieder die Stelle, an die sich Bürger mit Fragen und Beschwerden wenden werden, obwohl die Kommunen die Grundlagen der Reform nicht bestimmten, sondern nur deren ausführendes Organ sind.