Nürnberg/Irschenberg – Ist es wirklich möglich, dass Hunde noch Monate später Spuren von Personen erschnüffeln? Diese Frage stand jetzt im Fokus des Mordprozesses vor dem Landgericht Nürnberg gegen zwei Angeklagte, die die hochschwangere Alexandra R. (39) aus Nürnberg entführt und möglicherweise bei Irschenberg (Landkreis Miesbach) getötet haben sollen. Ein Experte äußerte vor Gericht aber jetzt erhebliche Zweifel an Spuren des Opfers, auf die Spürhunde Monate nach der möglichen Tat in einem Waldstück bei Irschenberg angeschlagen haben sollen.
Hochschwangere in einem Waldstück bei Oberhasling getötet?
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hatte der Ex-Freund Dejan B. (50) von Alexandra R. gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Ugur T. (48) der im achten Monat schwangeren Alexandra R. am 9. Dezember 2022 vor deren Wohnung im Nürnberger Stadtteil Katzwang aufgelauert und die Frau überrumpelt, nachdem sie ihr Kind in eine Kita gebracht hatte.
Anschließend sollen die beiden Angeklagten mit der 39-Jährigen in eine Lagerhalle bei Hilpoltstein gefahren sein. Die Hochschwangere sollte dann entweder dort oder in einem Waldstück am Irschenberger Weiler Oberhasling von den Männern getötet worden sein. Die Leiche der Frau ist allerdings auch zweieinhalb Jahre nach der möglichen Tat immer noch nicht aufgetaucht.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Irschenberg-These dabei unter anderem auf einen Zeugen aus Oberhasling, der das mögliche Fahrzeug der Angeklagten, einen weißen Renault Twingo, am 9. Dezember 2022 vor seinem Anwesen gesehen haben will, aber auch auf Spürhunde, die rund sieben Monate nach der mutmaßlichen Tat Spuren der Vermissten in dem Waldstück nahe der Autobahn A8 gewittert haben sollen.
Biologe stellt Ergebnisse einer aktuellen Studie vor
„Obwohl es lange her war und es beim Einsatz kräftig regnete, haben die Hunde die Spuren eindeutig erkannt und sind ihnen zielstrebig gefolgt“, hatte ein Hundeführer Mitte Juni 2024 vor dem Landgericht Nürnberg ausgesagt.
Aussagen, die ein Experte, der jetzt in den Zeugenstand gerufen worden war, für extrem zweifelhaft hielt. Der von der Verteidigung als Zeuge benannte Leopold Slotta-Bachmayr, Biologe an der Universität Salzburg, bezeichnete es als „unwahrscheinlich“, dass die Hunde nach Monaten noch eine Geruchsspur aufgenommen haben. Er selbst habe die Fähigkeiten von speziell ausgebildeten Spürhunden untersucht, da es zwar „viele Erfahrungsberichte, Mythen und Sagen, aber eben wenige wissenschaftliche Untersuchungen“ gäbe, so der Experte vor Gericht in Nürnberg.
Als Beleg für seine Aussagen gewährte er Einblicke in die Ergebnisse seiner aktuellsten Studie: So sei es Hunden in einem Labor zwar gelungen, auch nach 64 Wochen noch eine Geruchsspur zu identifizieren. Außerhalb des Labors sei das aber nicht mehr möglich gewesen. So konnten außerhalb des Labors die Tiere nach drei Tagen nur noch zu rund 50 Prozent eine Geruchsspur erschnüffeln, nach einer Woche sei es „nur noch Zufall gewesen“. Slotta-Bachmayr: „Die Erfolgschancen liegen nach einer Woche bei null.“
Doch nicht nur beim Thema Spurenlage, auch rund um ein sogenanntes anthropologisches Gutachten, das ebenfalls als zentraler Aspekt der Anklage gilt, musste die Staatsanwaltschaft nach Medienangaben eine Niederlage einstecken.
Skepsis gegenüber Unabhängigkeit
eines Gutachters
Die Anklage hatte bei dem Anthropologen und Biologen Professor Friedrich Wilhelm Rösing ein Gutachten in Auftrag gegeben. Laut Gutachten will der Experte anhand von Bildern aus einer Überwachungskamera bei Schwabach, an der die Angeklagten am Tattag zufällig mit dem Auto vorbeigefahren sein sollen, zumindest einen der Männer anhand der Nasen- und Ohrenform erkannt haben.
Vor Gericht gab der Experte nun an, auf den Aufnahmen zunächst nichts erkannt zu haben. Erst als ihm ein Polizist gesagt habe, dass auf dem Video-Standbild durchaus ein Gesicht zu sehen sei, will der Experte doch Merkmale erkannt und zumindest einen der Angeklagten identifiziert haben, wie Medien berichten. Was wiederum beim Vorsitzenden Richter „Zweifel an der Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit des Sachverständigen“ aufkommen ließ, der das Gutachten schließlich ablehnte.
Angeklagter Ugur T. beschwert sich über Formulierung
Für Staunen bei den Prozessbeobachtern sorgte zudem die Aussage eines Ermittlers der Sonderkommission „Hammer“, die nach dem Verschwinden von Alexandra R. eingerichtet worden war. Dieser hatte im Zeugenstand berichtet, dass der Angeklagte Ugur T. sich gegenüber seiner Frau, die ihn in der Untersuchungshaft besucht hatte, über eine Formulierung des Haftbefehls beschwert hatte. Dort sei die Rede von einer „professionellen Planung“ des Mordes an der 39-Jährigen gewesen. Wobei Ugur T. das „professionell“ sauer aufgestoßen sei. Ansonsten sei der Haftbefehl in Ordnung gewesen, wie Ugur T. laut des Ermittlers gegenüber seiner Frau geäußert habe.
Der Prozess, der Anfang April 2024 begonnen hatte und auf 37 Verhandlungstage angesetzt ist, wird fortgesetzt. Mit einem Urteil ist frühestens Ende Juli zu rechnen.