Gemeinderat billigt fünf Bebauungspläne

von Redaktion

Tuntenhausen ermöglicht mehr Baurecht – Maßvolle und städtebaulich verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten sichern

Tuntenhausen In der Gemeinde Tuntenhausen wird Baurecht an allen Ecken geschaffen. So hatte die letzte Gemeinderatssitzung gleich fünf Bebauungspläne auf der Tagesordnung.

Den Anfang machte der Schönauer Bebauungsplan Nr. 31 „Biberger Feld“, wo im nördlichen Bereich Bauwünsche vorliegen. Da im südlichen Bereich bereits eine Bebauung mit zwei Vollgeschossen zulässig ist, sollen dort nun auch maßvolle und städtebaulich verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden. Im Großteil des Plangebietes wird deshalb eine Erhöhung der seitlichen Wandhöhen auf 6,5 Meter ermöglicht, an den Ortsrändern bleibt es bei 5,25 Meter. Einstimmig billigte der Gemeinderat den Entwurf.

Einen weiteren Schritt nahm auch der Bebauungsplan Nr. 82 „Solarpark Bichl“ (vorhabenbezogen). Hier wurden die verschiedenen Stellungnahmen aus der Auslegung behandelt, die aber im Wesentlichen nur marginaler Natur waren. Einzig der Bayerische Bauernverband sah die Gefahr von Stoffeinträgen in den Boden durch die Vielzahl notwendiger Gründungelemente bei verzinkten Produkten.

Er forderte, hier nur hoch-kratzfeste Lackierungen zinkarmierter Stahlprofile zu verwenden. Dies wird die Verwaltung mit aufnehmen. Einstimmig billigte der Gemeinderat dann auch hier den Entwurf.

Einige Bauwünsche liegen auch im Bebauungsplan Nr. 35 „Graf-Arco-Straße“ in Tuntenhausen vor. Da der Bebauungsplan nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entspricht und der Geltungsbereich im östlichen und südwestlichen Bereich geändert werden muss, soll der Plan grundlegend überarbeitet und durch den neuen Bebauungsplan Nr. 86 „Am Lechnergraben“ ersetzt werden.

Unter Berücksichtigung des baulichen Bestandes schafft man auch hier maßvolle Erweiterungsmöglichkeiten. 2021 wurde zwei Wohnhäusern die Möglichkeit gegeben, das Gebäude bis zu einer Wandhöhe von sieben Meter zu erhöhen. Diese Möglichkeit soll nun auch den umliegenden Gebäuden im Großteil des Plangebietes eingeräumt werden. An den südöstlichen Ortsrändern wird eine seitliche Wandhöhe von 6,25 Meter zugelassen. Auch hier waren die Räte einstimmig für die Billigung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes.

Ebenfalls in Tuntenhausen befindet sich der Bebauungsplan Nr. 20 „Emlinger Feld“. Hier wurden bereits in der Vergangenheit bauparzellenbezogene Bebauungsplanänderungen für Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen. Nun liegen der Gemeinde weitere Nachverdichtungswünsche vor, die aber nur im Rahmen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes umgesetzt werden können, da der bestehende Bebauungsplan nicht mehr den rechtlichen Anforderungen entspricht. Ziel ist es, so Sophie Wagner vom Bauamt, maßvolle und städtebaulich verträgliche Erweiterungsmöglichkeiten planungsrechtlich zu sichern.

Durch die Neuaufstellung wird für die innenliegenden Gebäude eine seitliche Wandhöhe von 6,5 Meter festgesetzt. An den Ortsrändern wird eine seitliche Wandhöhe von 5,25 Meter zugelassen. Des Weiteren werden die Baufenster an die Bestandshäuser angepasst und für eine maßvolle Nachverdichtung erweitert. Einstimmig billigte auch hier der Rat den Entwurf des Bebauungsplanes.

Am Ende der Sitzung wurde noch die Annahme von drei Spenden, die zwischen 500 Euro und 1000 Euro liegen, genehmigt.

Werner Stache

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