Feldkirchen-Westerham – Wird sich die Gemeinde Feldkirchen-Westerham gegen die seitens des Landratsamts Rosenheim geplante Flüchtlingsunterkunft in Westerham gerichtlich zur Wehr setzen? Antworten auf diese Frage soll es heute Abend geben. Dann wird der Feldkirchen-Westerhamer Gemeinderat darüber beraten, ob die Kommune gegen die seitens der Aufsichtsbehörde erteilte Baugenehmigung rechtliche Schritte einleitet.
Gremium berät in Gemeinderatssitzung
Die Uhr tickt: Nachdem der Gemeinde Feldkirchen-Westerham am 25. Juni die Baugenehmigung für die Containeranlage an der Walter-Gessner-Straße, die 160 Flüchtlinge beherbergen soll, zugestellt worden war, hat die Kommune genau einen Monat Zeit, beim Bayerischen Verwaltungsgericht in München Klage gegen die Entscheidung des Landratsamtes einzureichen. Eine Entscheidung darüber, ob Feldkirchen-Westerham diesen Weg gehen werde, sei noch nicht getroffen, wie Karolin Lohwasser, Sprecherin der Gemeinde, auf Anfrage des Mangfall-Boten betonte. Sie verwies stattdessen auf die Sitzung des Gemeinderats am heutigen Dienstag, in der das Gremium über mögliche rechtliche Schritte beraten werde.
Dass sie zwar dazu bereit sei, Flüchtlinge – auch in dieser Größenordnung – auf dem Gemeindegebiet unterzubringen, hatten Vertreter der Kommune in den vergangenen Wochen immer wieder betont. Nicht aber in dieser Form, wie beispielsweise Bürgermeister Johannes Zistl (Ortsliste Vagen) bei einer Informationsveranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft im April 2024 betonte. „Die Einrichtung ist an dieser Stelle zu groß“, sagte Zistl damals und sprach sich für mehrere kleinere Einheiten auf dem Gebiet der Gemeinde aus, um die Integration der Geflüchteten zu erleichtern.
Um die Containeranlage in der geplanten Form zu verhindern, lehnte der Bauausschuss der Gemeinde den eingereichten Bauantrag schließlich mit dem Verweis auf eine Überschreitung von Baugrenzen ab.
Als weiteren Schritt strich der Gemeinderat in seiner Sitzung Ende April einen Passus aus dem dort gültigen Bebauungsplan, wonach dort neben Gewerbe unter anderem auch „Anlagen für soziale Zwecke“, unter die eine Flüchtlingsunterkunft falle, errichtet werden dürfen. Zudem verhängte das Gremium eine sogenannte Verhinderungssperre, die nur Bauten, die sich exakt an die Vorgaben des Bebauungsplans halten, zulässt.
Alles Entscheidungen, über die sich das Landratsamt Rosenheim aber letztlich unter Berufung auf einen Paragrafen im Baugesetzbuch hinwegsetzte. Dieser erlaube, dass „unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des Baugesetzbuches oder aufgrund dieses Gesetzbuches erlassenen Vorschrift in erforderlichem Umfang abgewichen werden“ könne, wie Landratsamt-Sprecherin Simone Beigel kurz nach Erteilung der Baugenehmigung gegenüber dem Mangfall-Boten mitteilte. Das sei der Fall, wenn dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Start der Bauarbeiten aktuell noch offen
Trotz der immer noch laufenden Klagefrist hätte der Bauherr, die TT FeWe GmbH mit Sitz in München, bereits mit dem Bau der Einrichtung beginnen können, wie das Landratsamt bereits klarstellte. Was aber immer noch nicht passiert ist. „Im Landratsamt Rosenheim ist bislang keine Baubeginnanzeige eingegangen“, teilte Sibylle Gaßner-Nickl von der Pressestelle des Landratsamtes dem Mangfall-Boten jetzt mit. Zu einem konkreten Starttermin für die Bauarbeiten lägen zudem „zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen vor“.