Tuntenhausen – Ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von fünf Reihenhäusern mit Garagen in Weiching, Am Mühlberg, fand im ersten Anlauf keine Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Tuntenhausen. Wie Bürgermeister Georg Weigl ausführte, liegt das Bauvorhaben im Außenbereich von Weiching und ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Vorgesehen ist hier die Errichtung von fünf Reihenhäusern als Ersatzbau mit geänderter Nutzung für eine ehemalige kleine Hofstelle. Wie die Verwaltung ausführte, sieht die Symbolansicht der Fassade ein modernes Gebäude mit zwei Vollgeschossen und französischen Balkonen im Obergeschoss vor. Die Wandhöhe liegt bei 6,85 Metern, die Dachneigung des Satteldaches ist mit 30 Grad geplant. „Die baukulturell vorherrschende Dachneigung in unserer Gemeinde liegt bei 28 Grad“, betonte Weigl. Hier muss aus städtebaulicher Sicht eine Reduzierung erfolgen.
Bei dem Vorhaben ist zudem der Außenbereichs-Paragraf anzuwenden, wonach das ehemalige landwirtschaftlich privilegierte Gebäude mit seinem äußeren Erscheinungsbild auch bei einem Ersatzneubau und einer anderen Nutzung gewahrt bleiben muss. Dieser Aspekt, so die Verwaltung, ist beim Antrag nicht berücksichtigt. Grundsätzlich ist die Verwaltung aber einem Ersatzneubau an dieser Stelle nicht abgeneigt. Weigl: „Das Vorhaben wurde bereits mit dem Landratsamt Rosenheim vorbesprochen.“ Es ist zur weiteren Prüfung nun ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit dem Kreisbaumeister vorgesehen. Einstimmig (8:0) wurde dann das gemeindliche Einvernehmen mit dem Antrag nicht erteilt.
Ein Einvernehmen wurde in Aussicht gestellt, wenn in Abstimmung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde eine Umplanung erfolgt und wenn die Dachneigung auf maximal 28 Grad reduziert wird. ws