Tuntenhausen – Ein schwarzer Zaun beschäftigt Tuntenhausen. Auch in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses war das Thema präsent. Denn der Zaun steht bereits in voller Pracht, obwohl die Gemeinde ihn nicht genehmigt hat. Der Grundstückseigentümer erhielt vor Baubeginn durch eine übergeordnete Behörde eine Falschauskunft bezüglich der Höhe der möglichen Einfriedung.
Hintergrund: Der Bauherr beantragte nun nachträglich die isolierte Befreiung für die bereits errichtete 73 Meter lange und 1,80 Meter hohe Einfriedungswand in Form eines anthrazitgrauen Kunststoff-Steckzaunes entlang der Tillystraße. Begründet wird das Vorhaben damit, eine Lärmschutzwand entlang der Staatsstraße zu schaffen und das Anwesen vor Unrat von Spaziergängern zu schützen. Diese Maßnahme ist in Verbindung mit einem zweiten, gleichartigen Vorhaben zu sehen, nämlich der Errichtung einer 3,75 Meter langen Lärmschutzwand an fast gleicher Stelle.
Fakt ist, das Bauvorhaben befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 39 „An der Fuchsbergstraße“. Dessen Festsetzungen lassen nur Einfriedungen in Form eines Holzstaketenzaunes in einer Höhe von maximal 0,90 Meter zu.
Aber es gibt noch ein weiteres Problem, das in einem Vor-Ort-Termin durch das gemeindliche Bauamt geprüft wurde: Das Gefährdungspozential für Verkehrsteilnehmer. In Verbindung mit dem Kurvenverlauf der Staatsstraße 2358 ist die Ausfahrt aus dem Lehrer-Decker-Weg durch die vom Grundstückseigentümer errichtete 73 Meter lange Lärmschutzwand derart erschwert worden, dass die Ausfahrt für die Verkehrsteilnehmer beider Straßen als kritisch anzusehen ist.
Bürgermeister Weigl brachte es auf den Punkt: „Bei Einfahrt, sprich dem Linksabbiegen vom Lehrer-Decker-Weg in die Staatsstraße, ist die Sicht durch die neue Einfriedung so eingeschränkt worden, dass der Einblick in den Verkehr aus Richtung Kreisel deutlich erschwert ist.“ Schnell herannahende Fahrzeuge werden so erst sehr spät wahrgenommen.
Im ursprünglichen Bebauungsplan war hier ein einzuhaltendes Sichtdreieck im Bereich des Lehrer-Decker-Wegs zur Tillystraße festgesetzt, welches allerdings in der ersten Änderung des Bebauungsplans nicht erneut dargestellt war.
Zur rechtssicheren Abklärung schaltete die Gemeinde deshalb das Staatliche Bauamt ein. Dieses teilte nun der Gemeinde mit, dass der Bauherr aufgefordert werden müsse, die bestehende bauliche Anlage vom aktuellen Standort außerhalb des Sichtdreiecks zurückzusetzen. Der Vollzug der vom Staatlichen Bauamt Rosenheim erlassenen Rückbau-Verpflichtung wird nach Verbescheidung durch die Gemeinde Tuntenhausen von der unteren Bauaufsichtsbehörde überwacht. Sofern in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim eine anderweitige Lösung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefunden werde, gilt die Zustimmung auf isolierte Befreiung als erteilt. Anderenfalls müsse der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts hinsichtlich der erlassenen Rückbauverpflichtung des Zaunes außerhalb des Sichtdreiecks Folge geleistet werden.
Mit acht zu null Stimmen bejahte der Ausschuss diese Vorgehensweise. ws