Über 26 Millionen Euro an Einnahmen

von Redaktion

Steuern und allgemeine Zuweisungen liefern in Bad Feilnbach den größten Teil

Bad Feilnbach – Er hat ein Volumen von über 37 Millionen Euro, verteilt auf über eintausend Haushaltsstellen: Der Haushalt der Gemeinde Bad Feilnbach, der Ende Juni vom Gemeinderat beschlossen wurde. Doch wofür gibt die Gemeinde heuer Geld aus und woher kommen die Einnahmen? Ein Blick in das Zahlenwerk gibt Aufschluss darüber.

Einnahmen stehen
auf drei Säulen

Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen und Ausgaben, die nicht das Vermögen der Gemeinde beeinflussen. In Bad Feilnbach umfasst der Verwaltungshaushalt rund 26,2 Millionen Euro, die Einnahmen stehen auf drei Säulen: Den Steuern und allgemeinen Zuweisungen (14,5 Millionen), den Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb (7,3 Millionen) und den sonstigen Finanzeinnahmen (4,4 Millionen).

Hinter den Steuern und allgemeinen Zuweisungen verbergen sich vor allem die Realsteuern – also Grund- und Gewerbesteuern mit 5,2 Millionen Euro, die die Bürger und Betriebe direkt an die Gemeinde entrichten, wobei die Gewerbesteuern mit vier Millionen Euro den deutlich größeren Teil der Realsteuern ausmachen. „Der durch die Pandemie erwartete Einbruch (an Gewerbesteuer) ist nicht eingetreten“, ist im Vorbericht zu lesen. 6,6 Millionen Euro erhält die Gemeinde als Anteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Diese werden zwar vom Bund vereinnahmt, ein Teil davon wird nach einem bestimmten Schlüssel an die Kommunen ausbezahlt und kommt somit wieder der eigenen Gemeinde zugute. Vom Freistaat Bayern gibt es knapp 1,9 Millionen Euro an Schlüsselzuweisungen, die die Unterschiede in der Steuerkraft der einzelnen Gemeinden abmildern und der Gemeinde zur freien Verfügung stehen.

Weitere Finanzzuweisungen und einen Anteil an der Grunderwerbssteuer sorgen für Einnahmen in Höhe von 969700 Euro.

Auch die Hunde- und Zweitwohnungssteuer findet sich hier wieder, im Jahr 2024 erwartet Bad Feilnbach 143500 Euro vom Steuerzahler. Einen Teil der Einnahmen kommt von Falschparkern und Schnellfahrern: Mit 30000 Euro an Einnahmen rechnet die Gemeinde bei der Verkehrsüberwachung.

Der zweite große Bereich sind die sogenannten Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb. Darunter werden Verwaltungsgebühren, Einnahmen aus Verkäufen, Benutzungsgebühren und dergleichen verbucht – in Bad Feilnbach knapp 7,3 Millionen Euro. Der größte Teil davon entfällt mit 2,4 Millionen Euro auf Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte: Darin enthalten sind unter anderem Wasser- und Abwassergebühren und zum Beispiel die Gebühren der Friedhöfe oder auch der Eintritt für die Schwimmbäder.

1,8 Millionen Euro stehen im Plan für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, die die Gemeinde bei der Erfüllung von Aufgaben unterstützen sollen. Hierunter fällt zum Beispiel der Zuschuss für die Volkshochschule oder die Schülerbeförderung. Hinter dem sperrigen Begriff „Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushalts“ verstecken sich interne Verbuchungen, insbesondere von Bauhofleistungen, die für andere Stellen der Gemeinde erbracht wurden, in Bad Feilnbach sind das 1,7
Millionen Euro. Rund eine halbe Million nimmt die Gemeinde an sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen ein, ein Großteil davon ist die Rückvergütung der Umsatzsteuer für Investitionen, wie die Schwimmbadsanierung.

Tourismus macht
fast 500000 Euro aus

Der Fremdenverkehrs- und der Kurbeitrag machen weitere 480000 Euro an Einnahmen aus, die wiederum zweckgebunden für Kur und Tourismus auszugeben sind. Weiter in der Rangfolge stehen die Mieten und Pachten (165100 Euro), die Verwaltungsgebühren (zum Beispiel für Urkunden des Standesamts 83500 Euro) und die Einnahmen aus Verkäufen (zum Beispiel Wanderkarten in der Kur- und Gästeinfo 26000 Euro).

Die dritte und letzte Säule bilden die sonstigen Finanzeinnahmen: Hier verbergen sich die kalkulatorische Verzinsung und die Abschreibung mit 3,6 Millionen Euro, die Säumniszuschläge und Stundungszinsen mit 21000 Euro und die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 631700 Euro. Dabei handelt es sich um die Entnahmen aus der Rücklage für bestimmte kostenrechnende Einrichtungen, wie zum Beispiel der Kläranlage.

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