Info für Eigentümer

Gehwege von Unkraut befreien

von Redaktion

Bruckmühl – Im Gemeindegebiet wurde festgestellt, dass die Vegetation auf den Gehwegen immer mehr zunimmt. Der Markt Bruckmühl weist Grundstückseigentümer darauf hin, dass die angrenzenden Gehwege von Gras und Unkraut sowie Moos und Anflug von sonstigen Pflanzen zu befreien sind, soweit es aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst. Grundlage hierfür ist die im Gemeindegebiet geltende Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Bei Fragen informiert das Ordnungsamt unter Telefon 08062/59260 oder E-Mail an sarah.bauer@bruckmuehl.de.

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