Leserforum

Das hältst du im Kopf nicht aus!

von Redaktion

Zum Artikel „Polizei setzt sich für Entschärfung ein“ (Lokalteil):

Da gibt es einen pragmatischen Vorschlag zur Entschärfung einer möglichen Gefahrenstelle: „Versetze ein Ortsschild um 100 Meter südlich und alle Verkehrsteilnehmer, die sich an geltende Regeln halten, vermindern ihre Geschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde.“ Die vom Landratsamt vertretene Meinung, wo das Ortsschild eigentlich stehen müsste („Zum Unterfeld“ = nördlich des Kreisels), lässt vermuten, dass die Sachlage aktuell neu erfasst werden sollte.

Für das Aufstellen eines Ortsschildes bezieht sich die Straßenverkehrsordnung auf eine „geschlossene Bebauung“. Die Ausführungsverordnung (VwV-StVO Verkehrszeichen 310 und 311) dazu sieht vor: „Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden. Am Kreisel erschließt die Dietrich-Bonhoeffer-Straße das B&O-Gelände, die Ebersberger Straße das Siedlungsgebiet Mietraching. Nach dem Kreisel existiert ostseitig Bebauung. Westseitig erschließt die Einfahrt zum Sportpark bebautes Terrain. Es liegen also für das Anliegen der Stadt genügend Gründe vor, das Ortsschild nach Antrag zu versetzen. Ehe zusätzliche Verkehrsschilder aufgestellt werden oder der Bürgermeister erwägt, eine Blinklichtanlage zu installieren, sollte mit Verweis auf die Rechtslage das Versetzen des Ortsschildes für das Landratsamt möglich sein.

Darf man vermuten, dass die „falschen“ Stadträte den Vorschlag eingebracht haben? Letztendlich könnte man noch zu der Vielzahl der einbezogenen Akteure unseren Ministerpräsidenten Markus Söder einschalten, der propagiert Verwaltungsvereinfachung. Ein wahltaktischer Versuch einer Problemlösung böte sich an!

Gerhard Göhring

Bad Aibling

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