„Es besteht dringender Handlungsbedarf“

von Redaktion

Sanierung des Gehweges nach Kleinhöhenrain kostet über 860000 Euro

Feldkirchen-Westerham – Aufträge für kommunale Bauleistungen werden in der Regel vom Bauausschuss vergeben. Bei der Sanierung des Gehweges an der Dorfstraße in Kleinhöhenrain hat dies der Gemeinderat übernommen. Nach Ansicht der Bauverwaltung aus einem besonderen Grund: „Der Hang droht weiter abzurutschen, es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Risse sind deutlich erkennbar.“

Elf Firmen sind zur Abgabe eines Angebots eingeladen worden, zur Submission am 26. Juli lag ein einziges vor. „Die meisten Firmen haben per E-Mail oder Staatsanzeiger abgesagt, von einer kam nicht einmal eine Rückmeldung“, so die Verwaltung. Den einstimmigen Zuschlag für diese Sanierung erhielt die „Hans Holzner Baugesellschaft“ aus Rosenheim zum Angebotspreis von 861228 Euro. Auch wenn weitere Angebote fehlten, ist die Entscheidung für die Firma Hans Holzner nachvollziehbar. „Die Firma ist ein in der Region ansässiges Bauunternehmen und kann in den Bereichen Tief- und Brückenbau zahlreiche Referenzen nachweisen“, schreibt die Bauverwaltung. Die finanziellen Auswirkungen auf den Geldsäckel der Kommune wurden ausführlich und detailliert aufgelistet, speziell die aktuellen Brutto-Gesamtkosten mit den 861228 Euro.

Laut Beschlussvorlage zeige, dass die Kostenschätzung im März 2023 bei 570000 Euro lag, die Kostenberechnung am 15. März 2024 dagegen schon bei 684250 Euro. „Die große Differenz zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung wird mit einer genauen Statistik begründet, die zum Zeitpunkt der Schätzung nicht vorgelegen hatte“. Diese hätte beispielsweise das Gewerk Bohrpfahl- und Stahlbetonarbeiten betroffen, war aber aufgrund einer Wasserquelle nicht abschätzbar.

Nicht berücksichtigt waren bei der Kostenschätzung auch die Umleitung und auch nicht der erforderliche Grunderwerb, der erst eine Verbreiterung der Straße um einen halben Meter ermöglicht.

Zusammenfassend wird der höhere Angebotspreis aus zwei Sichten dargestellt. Die Gewerke Abbruch- und Aufbauarbeiten, Erd-, Metall- und Landschaftsbau, auch für die Qualitätssicherung und Bestandsdokumentation entsprechen annähernd den Preisen der Kostenberechnung. Deutliche Abweichungen sind neben dem Gewerk Bohr- und Stahlbetonarbeiten die Abdichtungsarbeiten, deren Preis teilweise doppelt so hoch ist. Die Bauverwaltung weist darauf hin, dass die Kosten für das Strahlen der Betonflächen, das Auftragen von Epoxidharz und das Herstellen der Bitumenanlage nicht überzogen sind. Dagegen erscheinen die Kosten für die Einrichtung der Baustelle und die Vorhaltemaßnahmen erhöht. me

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