Sicherheit gewähren
Überwuchs zurückschneiden
Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling weist auf die Einhaltung der Grenzabstände von Anpflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum hin: Das Lichtraumprofil (Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe) muss 2,50 Meter Höhe im Geh- und Radwegbereich sowie 4,50 Meter im Fahrbahnbereich betragen. Die seitl