Sicherheit gewähren

Überwuchs zurückschneiden

von Redaktion

Bad Aibling – Die Stadt Bad Aibling weist auf die Einhaltung der Grenzabstände von Anpflanzungen zum öffentlichen Verkehrsraum hin: Das Lichtraumprofil (Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe) muss 2,50 Meter Höhe im Geh- und Radwegbereich sowie 4,50 Meter im Fahrbahnbereich betragen. Die seitliche Begrenzung verläuft identisch mit der Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise Grundstücksgrenze und darf nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Überwuchs muss zurückgeschnitten werden.

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