Zahl der Beratungen steigt

von Redaktion

Mitgliederzahl des VdK-Ortsverbandes wächst – Telefonische Pflege-Begutachtung problematisch

Bruckmühl – Vor Kurzem veranstaltete der VdK-Ortsverband Bruckmühl sein traditionelles Senioren-Weißwurstfrühstück. Dabei erwähnte der VdK-Vorsitzende Konrad Hammerl, dass die Anzahl der Mitglieder des Ortsverbandes inzwischen auf über 500 angestiegen ist. „Der Grund dafür ist der gestiegene Beratungsbedarf gegenüber den Sozialleistungsträgern“, erklärte er. Der Ortsverband leistet ehrenamtlich Hilfestellung für das weitere Vorgehen bei Problemen, durchgeführt werden die Beratungen jedoch von vier hauptamtlichen Rechtsberatern des VdK-Kreisverbandes Rosenheim.

Aktuell 10600 im
Kreisverband

Im Gespräch mit dem Mangfall-Boten bestätigte VdK-Kreisgeschäftsführer Dietrich Mehl den Anstieg sowohl bei der Mitgliederzahl als auch bei den Beratungen. Die Mitgliederzahl im Kreisverband sei von 8200 im Jahr 2019 auf aktuell 10600 angestiegen. „Der Beratungsbedarf nimmt kontinuierlich zu, die Bürger sehnen sich nach einer neutralen Instanz dafür“, schildert er. 2021 habe man 3464 Beratungsgespräche geführt und 2023 bereits 4064. Die Tendenz ist weiter ansteigend, denn im ersten Halbjahr 2024 hat es bereits 2464 Beratungen gegeben.

Den Schwerpunkt bilden alle sozialrechtlichen Angelegenheiten, aber auch die sozialpolitische Interessenvertretung spielt eine Rolle, so der Geschäftsführer. Die Kernfelder der Beratungen beziehen sich auf die Rechtsgebiete der gesetzlichen Rentenversicherung, der Schwerbehinderung und der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Bei der Rentenversicherung leistet der VdK allgemeine Beratung über die persönliche Rentensituation und zu den verschiedenen Rentenarten. Diese bestehen aus der regulären Altersrente, der Altersrente für langjährige beziehungsweise besonders langjährige Versicherte, der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Rente für Hinterbliebene.

Daneben werden aber auch die Beratungen zum Themenkomplex der Erwerbsminderungsrente immer wichtiger. Im Rahmen der Unterstützung werden bei Bedarf auch Kontenklärungen vorgenommen sowie Rentenanträge gestellt.

Beim Thema „Schwerbehinderung“ berät der VdK zu den jeweiligen Nachteilausgleichen. Beim Komplex „Krankenversicherung“ stehen die Reha, der Krankengeldbezug (insbesondere für Langzeitkranke) und die Hilfsmittel (wie Rollstühle und Rollatoren) im Mittelpunkt. Großer Beratungsbedarf besteht auch bei der Pflegeversicherung, wo es überwiegend um den vom Medizinischen Dienst (MD) ermittelten Pflegegrad („Einschränkung der Selbstständigkeit“) geht.

Nach einem Bericht im OVB vom 28. August 2024 ist die Anzahl der MD-Begutachtungen in Bayern von 280000 im Jahr 2016 auf 406808 im Jahr 2024 angestiegen. Seit 2024 sind dem Bericht zufolge Begutachtungen durch den MD per Telefon in bestimmten Fallkonstellationen möglich. Die telefonische Pflege-Begutachtung wird nach Aussage der Leiterin Bereich Pflege Bayern, Dr. Marianna Hanke-Ebersoll, vor allem bei Höherstufungs- und Wiederholungsbegutachtungen angewandt.

„Die telefonische Pflege-Begutachtung sehe ich mit Sorge, sie macht mir Bauchschmerzen“, bekennt Dietrich Mehl und ergänzt: „Viele individuelle Kriterien werden dabei nicht berücksichtigt und auch die telefonische Folgebegutachtung halte ich gerade dann für problematisch, wenn das erste Gutachten bereits einige Jahre zurückliegt“. Gerade bei älteren Menschen treten zwischenzeitlich andere Krankheitsbilder oder Entwicklungen ein, die nur bei einer persönlichen Begutachtung entsprechend berücksichtigt werden könnten. Dass die Festsetzung des Pflegegrades in vielen Fällen umstritten ist, zeigt auch ein Bericht der Abendzeitung vom 24. August 2024. Darin bestätigt die Vorsitzende des MD Bayern, Claudia Wöhler, dass 2023 bayernweit 6533 Widersprüchen gegen die Einstufung des Pflegegrades stattgegeben wurden.

VdK legt Widerspruch
für Mitglieder ein

Bei allen vom VdK Bayern vertretenen sozialrechtlichen Bereichen legt der Kreisverband Rosenheim im Bedarfsfall für seine Mitglieder Widerspruch bei den Sozialleistungsträgern ein und vertritt sie auch vor den Sozialgerichten. „Wir haben 2023 insgesamt 139 Widerspruchsverfahren geführt und 47 Sozialgerichtsklagen erhoben, im ersten Halbjahr 2024 schon 95 Widersprüche und 20 Klagen“, stellt der Kreisgeschäftsführer fest. „Die Menschen brauchen Unterstützung, um ihre Ansprüche durchzusetzen, auch wenn wir in einem Sozialstaat leben. Der VdK setzt sich neben der Rechtsberatung auch sozialpolitisch ein, damit auch zukünftige Generationen ein bezahlbares Sozial- und Gesundheitssystem haben“, betont Mehl abschließend.

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