Opfer brutal getreten und geschlagen

von Redaktion

Ein Besuch bei einer Geburtstagsfeier in Wasserburg endete vor einem Jahr für einen jungen Mann schlimm: Er wurde aggressiv angegangen und vor einem Hotel verprügelt. Jetzt standen die Angreifer vor dem Schöffengericht Rosenheim und mussten sich für ihre Tat verantworten.

Wasserburg/Rosenheim – Ein Jahr nach der Tat fanden sich drei Wasserburger als Angeklagte vor dem Schöffengericht in Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert wieder. Sie sollen einen Mann, der zu Besuch in Wasserburg war, vor seinem Hotel brutal verprügelt haben. Am 3. September 2023 war ein 29-jähriger Berater zusammen mit einem Freund aus Frankfurt am Main zu einer Geburtstagsfeier nach Wasserburg gekommen. Im Anschluss an diese Feier wollten sie in einer Bar in der Altstadt noch einen Absacker trinken. Hier soll unter den Anwesenden eine trunkene, aggressive Stimmung geherrscht haben.

Tatopfer wollte nur
eine Zigarette rauchen

Diese Stimmung soll sich auch gegen die Neuankömmlinge gerichtet haben, hieß es vor Gericht. Den beiden neuen Gästen sei unterstellt worden, sie wären „verdeckte Ermittler“ einer Behörde, sie seien sogar nach „Mikrofon-Verkabelung“ durchsucht worden.

Von einem nicht mehr zu ermittelnden Gast erlitt der 29-Jährige im Lokal zwei Schläge ins Gesicht. Als er vor das Lokal ging, um zu rauchen und um den Aggressionen auszuweichen, begann der angeklagte 52-jährige Berufskraftfahrer, ihm ebenfalls ins Gesicht zu schlagen. Dessen Hieben konnte er aber ausweichen, hieß es vor Gericht. Kurz darauf verließen die beiden Gäste die Gaststätte, um ihr Hotel aufzusuchen. Bevor er sich schlafen legte, wollte das Tatopfer vor dem Hotel noch eine Zigarette rauchen. Dort überraschten ihn dann die beiden anderen Angeklagten. Beide schlugen ohne Vorwarnung auf ihn ein und traten ihn am Boden liegend noch mit den Füßen. Auf dem Großbildschirm im Saal 21 des Amtsgerichtes belegten Bilder der Verletzungen, Abschürfungen und Hämatome deutlich die Brutalität dieses Angriffes. Aufgrund der Täterbeschreibung konnten die Angeklagten umgehend ermittelt werden. Es waren ein 25-jähriger gelernter Bürokaufmann und ein 30-jähriger Molkereiarbeiter.

Angeklagte bitten
um Entschuldigung

Der Verteidiger des 25-Jährigen, Rechtsanwalt Raphael Botor, bat gleich zu Beginn des Verfahrens um ein Rechtsgespräch, um die Gegebenheiten und Möglichkeiten für die Angeklagten auszuloten. Dabei kündigten die Verteidiger umfassende Geständnisse an, in der Hoffnung, dass das Gericht Strafen aufwerfen würde, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten.

In einem solchen Falle wollte sich auch die Staatsanwaltschaft einem solchen Ansinnen nicht verweigern. So kam es zu einer Verständigung. Es wurde dann nur noch zur Verifizierung der Geständnisse das Tatopfer als Zeuge gehört, der zu diesem Zweck aus Lahnstein/ Rhein anreisen musste. Dabei wurden alle genannten Umstände bestätigt. Die Angeklagten unterstrichen, dass sie sich in sehr betrunkenem Zustand derart aufgeführt hatten und baten das Tatopfer um Entschuldigung. Weil die Sozialprognosen bei allen drei Tätern positiv beurteilt werden konnten, beantragte der Staatsanwalt in seinem Schlussvortrag gegen beide Haupttäter eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt werden könnte. Der Dritte könne mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 15 Euro davon kommen.

18 Monate auf
Bewährung beantragt

Die Rechtsanwälte Raphael Botor und Alexis Leiss beantragten jeweils 18 Monate Haft mit Bewährung. Für den dritten Angeklagten, bei dem es bei einem Versuch der Körperverletzung blieb, beantragte dessen Verteidigerin eine Geldstrafe, forderte aber, diese bei einer Höhe von 40 Tagessätzen zu zehn Euro zu belassen. Das Schöffengericht hielt eine Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung für die Haupttäter für angemessen. Das Gericht unterstellte beide aber der Überwachung durch einen Bewährungshelfer. Der dritte Angeklagte wurde mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt. Dem Urteil war eine Verständigung vorausgegangen, deswegen konnten die Verurteilten dieses nicht sofort annehmen. In solchen Fällen sieht der Gesetzgeber vor, dass die Verurteilten zu einem Überdenken des Schuldspruches gezwungen sind.

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