Neue Hebesatzsatzung für Grundsteuer beschlossen

Tritt Januar 2025 in Kraft – Messbeträge noch unvollständig

Bad Feilnbach Der Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) war eines der Themen, über das die Bad Feilnbacher Gemeinderäte im öffentlichen Teil der aktuellen Sitzung zu befinden hatten. Nach einstimmigem Beschluss des 19-köpfigen Gremiums tritt die neue

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Freitag, 21. August 2026

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