Neue Hebesatzsatzung für Grundsteuer beschlossen

von Redaktion

Tritt Januar 2025 in Kraft – Messbeträge noch unvollständig

Bad Feilnbach Der Neuerlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) war eines der Themen, über das die Bad Feilnbacher Gemeinderäte im öffentlichen Teil der aktuellen Sitzung zu befinden hatten. Nach einstimmigem Beschluss des 19-köpfigen Gremiums tritt die neue Hebesatzsatzung mit Wirkung am 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Berechnungsgrundlage des derzeit noch gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage sogenannter Einheitswerte erklärte das Bundesverfassungsgericht per Urteil 2018 für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Davon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz. Anstelle der Einheitsbewertung wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Die neuen Berechnungsgrundlagen ermitteln die Finanzämter. Die Gemeinden berechnen die Grundsteuer auf dieser Grundlage anhand des jeweiligen eigenen Hebesatzes und bestimmen damit die Höhe der Steuer ab dem 1. Januar 2025.

Die Reform der Grundsteuer soll möglichst aufkommensneutral erfolgen, was allerdings nicht bedeutet, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt, wie in der Sachverhaltsvorlage zur Sitzung beschrieben wurde. Entsprechend könne die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten. Eine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität gibt es laut Geschäftsleiter Helge Dethof nicht. Die aktuellen Einnahmen im Wirtschaftsjahr 2024 umfassen in der Grundsteuer A 76700 Euro und Grundsteuer B 1100000 Euro.

Die Messbeträge für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 liegen noch nicht vollständig vor und es werden sich in den nächsten Monaten noch Änderungen ergeben. Aktuell liegen 80 Prozent bei der Grundsteuer A und 90 Prozent bei der Grundsteuer B vor.

Bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 380 Prozent liegen aufgrund vorliegender Messbeträge für 2025 die Einnahmen bei der Grundsteuer A bei 67500 Euro und Grundsteuer B bei 1170000 Euro. Zuletzt wurde der Hebesatz im Jahr 2017 angepasst. Die Gemeindeverwaltung schlug vor, den Hebesatz für das Haushaltsjahr 2025 bei 380 Prozent für Grundsteuer A und Grundsteuer B zu belassen. pes

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