Fliegerhalle und Kartbahn auf der Kippe?

von Redaktion

Hallenbad, Tennishalle, Kunstrasenplatz – wie soll der Sportpark auf dem ehemaligen US-Gelände in Bad Aibling künftig aussehen? Trotz teils offener Zukunftsmusik musste die Stadt nun eine weitreichende Entscheidung treffen. Im Fokus: Der Erhalt oder der Abriss der historisch bedeutenden Fliegerhalle.

Bad Aibling – Wie sieht die Zukunft des Sportparks Bad Aibling aus und welche Sportflächen- und Gebäude werden dort dauerhaft zur Verfügung stehen? Mit diesen Fragen hatte sich die Stadt Bad Aibling in der Vergangenheit immer wieder beschäftigt.

Richtungsweisende
Entscheidung

Jetzt stand eine richtungsweisende Entscheidung auf dem Programm, bei der sich der Ausschuss für Klimaschutz, Stadtentwicklung und Gesamtverkehrsplanung auf eine bauliche Variante festlegen musste – mit weitreichenden Folgen.

Klar ist: Die Zukunft des Sportparks ist für die Stadtverwaltung ein „sehr, sehr wichtiger Punkt, der uns schon länger beschäftigt“, schickte Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) voraus. Hintergrund der jüngsten Beratung war nun, dass in der Zwischenzeit drei Anträge auf Erbbaurecht gestellt worden waren. Dabei ging es dem Diakonischen Institut für Bildung und Soziales (DIBS) um eine Sport- und Tennishalle, dem TC Bad Aibling e. V. um die Errichtung einer Tennishalle sowie dem Deutschen Fußballinternat (DFI) um die Nutzungsvereinbarung für einen zweiten Kunstrasenplatz.

Doch bevor die Stadt überhaupt über diese Anträge entscheiden kann, „müssen wir erst wissen, wo was steht“, so Schlier. Zudem machte er deutlich, dass vieles, was im Sportpark eines Tages vielleicht errichtet werden könnte, beispielsweise ein Hallenbad, teils noch Zukunftsmusik sei. Dennoch wolle man nun die langfristige Entwicklung mit sinnvoller Anordnung innerhalb des Geländes voranbringen.

Der Architekt Andreas Löweneck war deshalb mit der weiteren Planung („Entwicklungskonzept für den Sportpark“) in Form von verschiedenen Varianten beauftragt worden. Dabei hatte er etwa die Planung einer Dreifach Turnhalle sowie den Bedarf an Nutzungszeiten der örtlichen Sportvereine und Schulen zu berücksichtigen. Nun legte Löweneck dem städtischen Gremium zwei Varianten vor.

Die Entscheidung darüber soll dann als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes („Parkgelände Mietraching, Sportpark“) dienen.

Stand jetzt befinden sich im Sportpark unter anderem eine Basketballhalle, ein Basketballhartplatz, eine Eisstockbahn, die Kletterhalle, die Kartbahn des AMC (Automobilclub Bad Aibling), ein Rasenspielfeld, ein Kunstrasenspielfeld, ein Baseballspielfeld sowie offene Parkflächen. Zum Bestand gehört zudem die historisch bedeutende Fliegerhalle, die in der Diskussion eine entscheidende Rolle spielte.

So würde gemäß der „Variante 2“ (eine „Variante 1“ wurde im Vorfeld bereits ausgeschlossen) die besagte Fliegerhalle erhalten bleiben. Dazu bietet die Option die Möglichkeit, etwa eine Leichtathletikarena, ein Hallenbad oder eine Tennishalle errichten zu können. Auch könnten so weitere „Entwicklungspotenziale“ verfolgt werden, was sich beispielsweise durch Spielplätze, Skaterparks oder Beachvolleyballfelder darstellen ließe. Der große Nachteil jedoch: Um Platz zu schaffen, würde die bauliche Planung irgendwann eine Verlagerung der AMC-Kartbahn nach Westen mit Neuerrichtung an geeigneter Stelle erfordern.

Die „Variante 3“ würde ebenfalls Einfluss auf den AMC nehmen, allerdings würde hierbei, im Gegensatz zum Erhalt der Rasenspielplätze, die architektonisch besondere Fliegerhalle weichen müssen. Und bei der Frage, ob man auf die Halle, die einst für die Flugzeugwartung errichtet wurde, verzichten könne, gab es im Gremium nur eine Meinung. So sagte etwa CSU-Stadtrat Stefan Glas: „Als wir das Gelände gekauft haben, wurde uns gesagt, dass die Fliegerhalle etwas Besonderes ist, wir müssen sie also unbedingt erhalten.“ Während Bürgermeister Schlier dafür ebenfalls „gewisse Sympathien“ aufbringe, betonte Martina Thalmayr (Grüne), dass ihre Fraktion auch für den Erhalt der Fliegerhalle plädiere, wenngleich beide Varianten optisch gelungen seien.

„Das Objekt hat eine Bedeutung für Bad Aibling“, betonte auch Josef Glaser (SPD) und war mit dieser Haltung in guter Gesellschaft. Dieter Bräunlich (ÜWG) brachte es letztlich auf den Punkt und meinte: „Die Fliegerhalle abreißen, das geht gar nicht.“ Zudem sei das oberste Gebot, Ressourcen zu schonen.

Konträrer wurde über die Auswirkungen auf den Automobilclub diskutiert. „Der AMC hat auf jeden Fall seine Berechtigung und er darf auf keinen Fall schlechter gestellt werden“, sagte Bürgermeister Schlier.

Allerdings müsste man hier aufgrund der „etwas ungünstigen“ Position der Anlage eines Tages über eine Verlegung sprechen. Dieser Schritt liege jedoch noch in weiter Zukunft und stehe definitiv nicht in den kommenden Jahren an.

„Wenn irgendwann die Stadt oder ein Investor in der Lage ist, ein Hallenbad zu bauen, dann käme es zum nächsten Schritt“, erklärte er beispielhaft. Einige Stadträte, darunter Josef Glaser (SPD) oder Elisabeth Geßner (CSU), äußerten große Bedenken, was die Folgen für den AMC angeht. Johann Schweiger (CSU) ergänzte zudem, dass die AMC-Anlage „fast noch neu“ sei und damit eine Verlegung alles andere als nachhaltig wäre.

Und so blieb dieses Thema auch am Ende der Diskussion ein Problem, „das uns durchaus bewusst ist“, betonte Rathauschef Schlier. Jedoch würde die Maßnahme ohnehin noch lange dauern und man werde sich bemühen, dem AMC dann eine gute Alternative anzubieten. Eine OVB-Nachfrage beim AMC selbst ergab im Nachgang, dass man zwar durchaus von dem Thema wisse, konkrete Überlegungen oder Gespräche gebe es hierzu jedoch derzeit nicht. Zumal sei die Bahn erst neu erbaut worden.

Echelon
„verschiebt sich“

Im Rathaus jedenfalls entschied sich das Gremium einstimmig für die „Variante 2“, was vordergründig mit dem Erhalt der Fliegerhalle begründet wurde. Die Frage, ob Großveranstaltungen wie das Echelon aufgrund der künftig neuen Flächenverhältnisse dann „gestorben“ sind, verneinte Bürgermeister Schlier unterdessen. „Es verschiebt sich vielleicht etwas, aber ich halte die Großveranstaltungen nicht für gefährdet.“

Die zwei Varianten im Kurzüberblick

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