Bad Feilnbach – Die Gemeinde Bad Feilnbach kann weitläufige Wanderwege vorweisen. Bürger und vor allem Gäste nutzen sie wegen ihrer Attraktivität und Gelegenheit zum Entschleunigen vom Alltag am Feierabend, an Wochenenden oder in der Ferien- und Urlaubszeit. Mit dem Thema „Haftung von Wanderwegen“ beschäftigte sich der Wirtschafts-, Kur- und Tourismusausschuss in seiner jüngsten Sitzung. Ausschlaggebend war unter anderem die Sperrungen des Jenbachsteigs infolge von Ausspülungen nach den Starkregenfällen in diesem Jahr.
Über den aktuellen Stand einer alternativen Wegführung informierte Peter Menhofer (ÜW). Voraussetzung zur Umsetzung des Vorhabens sei die Zustimmung von drei betroffenen Grundstücksbesitzern. Eine Realisierung, Wanderer und Radfahrer vom unteren zum oberen Bereich des Jenbachtals zu führen, sei denkbar. Dagegen halte Menhofer einen strukturierten Handlungsleitfaden mit Checkliste über Zuständigkeiten etwa über Abläufe von Sperrungen, wie von Bürgermeister Max Singer vorgeschlagen, nicht für sinnvoll, sondern eher für zu bürokratisch. Besser seien Ideen für pragmatische Vorgehensweisen zur Bewertung von Wanderwegen und deren Gefahren mit Vertrauen in den Wegewart.
Bezug nehmend auf das bayerische Wegerecht bestehe in der freien Natur keine Verkehrssicherungspflicht. Die Begehung eines Wanderweges erfolge dem Wegerecht entsprechend eigenverantwortlich. Auf Anfrage von Ausschussmitglied Inge Gasteiger (SPD/Parteifreie) werde mit Blick auf die wetterbedingten Ereignisse und deren Folgen zum Schaden der Wanderwege eine Haushaltstelle für den Wegewart geschaffen, wie Raphael Wagner, Leiter der Kur- und Gästeinformation, antwortete. Eine pragmatische Lösung wäre eine Zusammenarbeit von Bauhof und Bergwacht bei Ausbesserungsarbeiten schadhafter Wege. Für das Material könnte die Gemeinde aufkommen. pes