Bruckmühl – Die Nachricht verbreitete sich am Donnerstagabend, 17. Oktober, rasch. An der Oberfläche des Höglinger Weihers in Bruckmühl befinden sich seit einigen Tagen undefinierbare Schlieren. Der Markt Bruckmühl wurde selbst durch eine Bürgermeldung darauf aufmerksam gemacht.
„Man muss
jetzt abwarten“
Wie die Marktgemeinde erklärt, findet generell außerhalb der Badesaison (von April bis September) keine Beprobung des Höglinger Weihers durch das Gesundheitsamt statt. Deshalb erfolge auch das Schwimmen außerhalb der Badesaison „auf eigene Gefahr“.
Tiere sollen nicht aus Gewässer trinken
Bislang ist unklar, worum es sich bei den „undefinierbaren Schlieren“ im Wasser handelt. Gesundheitsamt und Wasserwirtschaftsamt sind bereits informiert und eine Wasserprobe soll nun mehr Klarheit bringen. Eine Sprecherin der Marktgemeinde teilte am Freitagvormittag, 18. Oktober, auf OVB-Anfrage mit, dass es bislang noch keine neuen Informationen gebe. „Man muss jetzt abwarten, wie sich die Situation entwickelt.“ Bis dahin gelte weiterhin erhöhte Vorsicht. Aufgrund der unklaren Situation – „bisher wissen wir nicht, was das ist“ – sollten Mensch und Tier den Kontakt mit dem Wasser vermeiden. Hundebesitzer sollten ihre Tiere nicht aus dem Gewässer trinken lassen und auch direkten Hautkontakt der Tiere mit dem Wasser vermeiden, so die Marktgemeinde. Über die Homepage sowie die Bruckmühl-App werden die Bürger über die weitere Entwicklung informiert, heißt es. Und was sagen die Experten? Auf OVB-Nachfrage teilte ein Sprecher des Wasserwirtschaftsamtes mit, dass die entsprechende Probe bereits entnommen wurde. „Diese wird dann unter dem Mikroskop untersucht und es ist von einem Ergebnis im Laufe der kommenden Woche auszugehen.“ Auch das Wasserwirtschaftsamt rät den Bürgern dazu, bis dahin den Kontakt mit dem Gewässer zu vermeiden. Da Vergleichbares in den vergangenen Jahren „relativ häufig“ vorgekommen sei, könnte es sich bei den Schlieren, so der Sprecher des Wasserwirtschaftsamtes, um die Burgunderblutalge handeln. Und auch wenn diese theoretisch Toxine bilden könne, kann das Wasserwirtschaftsamt zur möglichen Gefahr keine Auskunft geben. Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsse das Gesundheitsamt sodann die Gefährlichkeit beurteilen.